Auffahrunfall: Eine Frage an die Versicherungsexperten

  • Also meiner Frau ist vor einigen Wochen an einer roten Ampel jemand hinten drauf gefahren.
    Die Schuldfrage ist eindeutig. Da gibts nix dran zu rütteln.


    Aber die Versicherung des Gegners will den Schaden nicht so einfach bezahlen.
    Wir haben ein Gutachten über 1900 Euro Reparaturkosten.
    Die Versicherung akzeptiert dieses nicht und will einen eigenen Gutachter zur Beurteilung
    des Schadens vorbeischicken.


    Muss ich das akzeptieren?
    Der Wagen steht nun schon seit drei Wochen unrepariert in der Werkstatt.
    Wir wollten auf das Geld der Versicherung warten.
    Was ist, wenn ich den gleich hätte reparieren lassen?


    Was muss ich mir gefallen lassen und was nicht.

    Ich hasse Leute die mitten im Satz

    Einmal editiert, zuletzt von lefpik ()

  • die gegnerische versicherung darf sich den schaden von einem eigenen gutachter anschauen lassen. der sollte i.d.R. das gutachten, dass du von deinem gutachter erhalten hast bestätigen können. die gegnerische versicherung muss aber beide gutachten bezahlen. d.h. du bleibst hier auf keinen kosten sitzen.
    ich drück dir die daumen für eine schnelle schadensabwicklung!!!
    lg
    tom

  • Genau so ist es!
    Du bist auf jeden Fall der Geschädigte und brauchst eigentlich KEINEN Cent bezahlen! ABER!!!!
    Wenn die Versicherung ihren eigenen Gutachter beauftragt sollen die das machen! Die Umkosten deines Gutachters könnte evtl dir zu Lasten gelegt werden WENN,
    Du ihn Beauftragt hast OHNE der Gegnerischen Versicherung dies mitzuteilen das du dies in Erwägung ziehst!
    Also das heißt wenn du es vorher gesagt hast dann ist es so das du nichts bezahlen musst!
    Wenn nicht dann kann es unter Umstäden dazu führen das du auf die Kosten deines Gutachters sitzen bleibst da du im Vorfeld nichts abgeklärt hast!Kommt aber immer auf die Versicherung an!
    Kann sein muss aber nicht!


    Und zu den Werkstatt Aufenthalt kannst du auch bei Bedarf einen Mietwagen in Erwägung ziehen da dein Wagen ja Unrepariert in der Werkstatt steht!
    Das nennt sich Glaub ich Fahrzeug Ausfall oder so ähnlich,die Kosten muss die Versicherung auch tragen!
    ABER nur wenn du es Unbedingt benötigst und keine andere Option hast!

  • Fahrzeug Ausfall oder so ähnlich,


    Ich glaube Nutzungsausfall wird sowas geschimpft. Selbst wenn du KEINEN Mietwagen brauchst steht dir eine Nutzungsausfall-Pauschale pro Tag zu. Irgendwie muss deine Mobilität (Bus/Taxi) ja gewährleistet sein.

  • Schonmal Danke vorweg! :)


    Zitat

    Hast du einen Anwalt eingeschaltet??


    Oder läuft der Schriftverkehr über dich??

    Hab einen Anwalt nicht für erforderlich erachtet.



    Zitat

    Wenn die Versicherung ihren eigenen Gutachter beauftragt sollen die das
    machen! Die Umkosten deines Gutachters könnte evtl dir zu Lasten gelegt
    werden WENN,


    Du ihn Beauftragt hast OHNE der Gegnerischen Versicherung dies mitzuteilen das du dies in Erwägung ziehst!

    Also ich habe das der Versicherung nicht mitgeteilt, sondern auf Anraten der Werkstatt sofort den Gutachter mündlich beauftragt (Hat also alles die Werkstatt organisiert).



    Noch zwei Sachen konkret.


    1.) Was passiert wenn ich der gegnerischen Versicherung sage, der Wagen sei schon repariert, bzw. wenn ich ihn
    wirklich hätte reparieren lassen?


    2.) Wieviel Tage "Nutzungsausfall" stehen mir denn zu? Im Gutachten stehen nur zwei Tage (Dauer der Reparatur) und die sind schon
    bei den 1900 Euro mit drin.
    Wie gesagt, der Wagen steht jetzt schon seit drei Wochen in der Werkstatt. Wobei der Gutachter (oder die Werkstatt) schon 10 Tage
    brauchte bis was kam und seitdem die Versicherung nicht in die Pötte kommt.
    Ich muss dazu sagen, dass der Wagen fahrbereit und verkehrssicher ist. Wir könnten den also benutzen.


  • Schonmal Danke vorweg! :)


    Zitat


    Hast du einen Anwalt eingeschaltet??


    Oder läuft der Schriftverkehr über dich??
    Hab einen Anwalt nicht für erforderlich erachtet.


    Zitat


    Wenn die Versicherung ihren eigenen Gutachter beauftragt sollen die das
    machen! Die Umkosten deines Gutachters könnte evtl dir zu Lasten gelegt
    werden WENN,


    Du ihn Beauftragt hast OHNE der Gegnerischen Versicherung dies mitzuteilen das du dies in Erwägung ziehst!
    Also ich habe das der Versicherung nicht mitgeteilt, sondern auf Anraten der Werkstatt direkt beauftragt und denen dann das Gutachten zugeschickt.


    Noch zwei Sachen konkret.


    1.) Was passiert wenn ich der gegnerischen Versicherung sage, der Wagen sei schon repariert, bzw. wenn ich ihn
    wirklich hätte reparieren lassen?


    2.) Wieviel Tage "Nutzungsausfall" stehen mir denn zu? Im Gutachten stehen nur zwei Tage (Dauer der Reparatur) und die sind schon
    bei den 1900 Euro mit drin.
    Wie gesagt, der Wagen steht jetzt schon seit drei Wochen in der Werkstatt. Wobei der Gutachter (oder die Werkstatt) schon 10 Tage
    brauchte bis was kam und seitdem die Versicherung nicht in die Pötte kommt.
    Ich muss dazu sagen, dass de Wagen fahrbereit und verkehrssicher ist. Wir könnten den also benutzen.




    zu der 1sten Frage kann ich dir konkret nicht Antworten aber zu 2tens
    Denke ich das es auch dann Gewährleistet ist da du ja nicht Schuld daran bist das du kein autoo hast sondern die Versicherung!
    Wenn sie eine reibungslose Abwicklung gewährleistet hätten dann hättest du auch nur 2tage ein anderes Fahrzeug bebraucht und nicht wie in diesem Fall

  • An deiner Stelle hätte ich oder würde ich jetzt einen Anwalt einschalten.
    (Ihr habt doch in Beuel einen guten bekannten Anwalt)
    Damals als ich auch ein Auffahrunfall hatte war mein erster Weg zum Gutachter mein zweiter Weg der Anwalt.
    Der dritte Weg die Bank :)
    Die wollten auch das Auto begutachten, was aber schon privat repariert wordenwar, dann haben die noch 2 Wochen gemotzt hin und her aber dann war das Geld da.
    Nutzungsausfall steht dir auf jedenfall zu, kommt drauf an was der Gutachter im Gutachten reingeschrieben hat.
    Du kriegst auch einmalig 25 Euro der steht dir auch zu allgemein Kosten weg zum Anwalt und telofonirerei usw...

  • Dummerweise hat meine Frau keine Verkehrsrechtschutz.


    Ich hab zwar eine, aber sie nicht.


    Wer ist denn der bekannte, gute Anwalt in Beuel?