Zulassungspflichtige Leuchten ?

  • Ich habe die suche bemüht, doch diese fand weder " Zulassungspflichtigen Leuchten" , " Zulassungspflichtig" noch das Wort "LED". Merkwürdige Suche. Auch im Internet fand ich nichts wirklich passendes zum Thema...


    Okay zum Thema:


    Was genau sind am E46 zulassungspflichtige Leuchten ?
    Eine genaue Liste wäre gut.


    Ich frage, da ich wissen möchte, in welchen Leuchten im Innenraum man LEDs verwenden darf ohne dass man Ärger bekommt.

  • Innenraumlicht ist egal solange es nicht während der Fahrt nach draußen Strahlt!!!


    Von außen muss jedes Leuchtmittel ein ABE oder ein E-Prüfzeichen haben, ansonsten einzelabnahme oder wenns nicht angenommen wird muss es wieder raus!!


    Ansonsten darf man alles solange man sich nicht erwischen lässt ;)

  • Danke für eure Antworten.


    Doch Im Falle einer Kontrolle kann man sich ja nicht auf die Aussagen von Mitgliedern dieses Forums stützen. Gibt es da konkrete Gesetzestexte oder Literatur dazu, was erlaubt ist und was nicht?


    Ich habe übrigens ein LED Leuchtmittel gekauft und teste es derzeit. Dummerweise geht es erst bei ca. 8 Volt an und erreicht bei 12 Volt volle Helligkeit. Für das herunterdimmen des Lichts im Fahrgastraum sind zumindest diese LEDs ungeeignet. Da muss ich noch schauen, was es für LEDs gibt, die bis 0 Volt herunter gedimmt werden können.

  • Das was Filipe_v gesagt hat, entspricht der geltenden Rechtssprechung, ansonsten kannst Du gerne einmal im §49a StVZO (Klick mich!) und dessen angrenzende Paragraphen nachlesen :lehrer:

  • Da ich dort nichts passendes fand, habe ich mich mal umgehört.


    Angefangen beim Kraftfahrt-Bundesamt. Diese gaben mir schonmal einige Informationen zu Beleuchtung allgemein, aber konnten mir keine Infos zu LEDs im Innenraum geben. Denn es wär es nicht ihre Zuständigkeit, ich sollte bei der Zulassungsstelle nachfragen.
    Die Zulassungsstelle war jedoch ganz verwundert darüber, da sie dafür nicht zuständig sei. Ich sollte beim Tüv oder dem Hersteller des Autos nachfragen.


    Angelangt bin ich somit beim Tüv. Dieser teilte mir nun mit :


    • im Innenraum darf man alle Farben benutzen
    • Das einzige was man nicht darf ist, LED Licht während der Fahrt an Stellen verwenden, womit die Gesichter von Fahrer und Beifahrer beleuchtet werden könnten. Damit ist folgendes gemeint: Wenn die LEDs im oberen Bereich des Fahrzeugs in Leuchten installiert sind, die auf das Gesicht gerichtet sind, darf man das nicht. Denn dies behindert durch die Blendwirkung der LEDs die Sicht.
    • Es darf keine Verletzungsgefahr bestehen. Z.B. wenn die Lichter zusätzlich angebracht sind, dürfen diese z.B. nicht abstehen oder scharfe Kanten haben

    Ein Polizist meinte dazu:

    • Solange die LEDs außerhalb des PKW nicht sichtbar sind, ist die Installation von LEDs erlaubt
    • An der Fahrzeugdecke dürfen LEDs auch installiert sein, jedoch muss sichergestellt sein, dass diese wenn der Motor läuft, nicht angeschaltet werden können
    • Bzgl. LEDs in LKWs: Auch hier gilt das gleiche wie für PKWs. Die LKW Fahrer halten sich jedoch oft nicht daran


    Ich schließe somit daraus: Fußraum, Handschuhfach und Kofferraum dürfen problemlos mit LEDs beleuchtet werden. Da dieses Licht nicht nach außen dringt bzw. beim Kofferraum ja nur im Stillstand angeschaltet ist.
    Diese blauen, roten oder andersfarbige Kreuze und sonstige bunte Beleuchtungen in LKWs sind während der Fahrt nicht erlaubt.


    Aber keine Garantie auf die obigen Aussagen. Jeder sollte am besten selbst nachfragen, wenn er Veränderungen am Fahrzeug vornimmt.

  • Danke für Deine Recheren. Das Ergebnis hört sich valide an !

  • das heißt oben auf der leuchte und die leseleuchten sind wieder verboten??


    Albaaaaan!!!

  • Also bei uns ist die Aussage laut TÜV/Polizei:


    Kannst egal was einbauen im Innenraum an licht, es darf nur nicht nach außen blenden.


    Wurde auch von einer TÜV Hauptstelle zusätzlich abgesegnet! Sprich du kannst auch Kerzen verbauen, wenn keine Brandgefahr bestehe....

  • Habe mich jetzt auch noch mal schlau gemacht bzgl diesem Thema: Lampen die zur Ausleuchtung der Fahrbahn dienen, alle Fahrtrichtungsanzeiger und alle Lampen die das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar machen sollen dürfen nur mit ABE, E-Prüfzeichen,.. getauscht werden. Im innenraum dürfen alle Lampen, LED, Kerzen,... verwendet werden solange sie den Fahrer nicht blenden bzw gefährden und sie nicht nach außen strahlen.