Schaden der Zylinderkopfdichtung - wer zahlt?

  • Hallo liebe Forum-Gemeinde,


    ich habe mir im Juni dieses Jahres einen gebrauchten e46 325i touring BJ '01 bei einem Händler gekauft.
    Als ich das Auto abholte, leuchtete das gelbe Öllämpchen. Habe noch auf dem Hof des Händlers den Ölstand kontrolliert und mir das Öl auffüllen lassen.
    Bin daraufhin ca. 1500km gefahren, es fehlte wieder Öl. War beim BMW-Händler in meiner Nähe und machte die fällige Inspektion. Nach weiteren ca. 1500km muste ich wieder Öl auffüllen, zudem war das Kühlwasser leer.
    Habe daraufhin beim BMW-Händler den Motor überprüfen lassen.
    Der meint nun, da kein offensichtlicher Öl- und Kühlwasserverlust vorliegt, dass die Zylinderkopfdichtung wohl beschädigt sei. Zusätzlich macht der Motor bei einer bestimmten Drehzahl deutlich vernehmbare Klopfgeräusche. Habe das Auto seitdem nicht mehr bewegt, da ich Angst vor einem Motorschaden habe.
    Meine Frage nun ist, ob ich für die defekte Zylinderkopfdichtung verantwortlich bin bzw. wer den Schaden übernimmt.
    Ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen glaube ich, dass dem Händler vor dem Verkauf bereits ein möglicher Schaden mehr oder weniger bewusst war. Beweisen lässt sich dies ja leider nicht.
    Ich habe im Anhang den Kaufvertrag hinzugefügt.


    Wäre sehr sehr dankbar über eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema!
    Vielen vielen Dank schon mal im Voraus!!!!!


    Grüße
    Senor Oppes

  • Hast du denn dafür Beweise das es die ZKD ist ?
    Also CO-Test oder Kompressionsdruckverlustprüfung ?


    Bzw. jetzt weiß man eh noch nicht ob es "nur" de ZKD ist oder ein Riss im Block oder Zylinderkopf.

    Die Tage zieh'n ins Land, Erfolge sind so weit. Doch wir träumen stets von einer bess'ren Zeit

  • Macht das bezüglich der Haftung am Ende einen Unterschied?
    Wenn ja werde ich das eben bei meiner Werkstatt genau überprüfen lassen oder?
    Gibt es da einen anderen Verfahrensweg (bspw. über den Verkäufer)?

  • Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Pflicht nachzuweisen dass dieser Schaden bei Kauf des Fahrzeugs noch nicht vorhanden war, ansonsten muss er für den Schaden aufkommen...
    Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweispflicht um, d.h. dann muss der Käufer beweisen dass der Schaden schon vorhanden war. Kann er das muss wiederrum der Verkäufer bezahlen.
    Tipp: Mit dem Händler reden, wenn er sich da völlig uneinsichtig zeigt mit Anwalt drohen, wenn das keine Wirkung zeigt zum Anwalt gehen! :P

  • Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Pflicht nachzuweisen dass dieser Schaden bei Kauf des Fahrzeugs noch nicht vorhanden war, ansonsten muss er für den Schaden aufkommen...

    Der Verkäufer haftet aber nicht für Mängel, die auf natürlichen
    Verschleiß, Abnutzung, oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.


    Speziell bei der Zylinderkopfdichtung ist das halt so eine Sache. Du bist ja jetzt schon mehr als 3000km mit dem Wagen gefahren, sagst auch das das Kühlwasser mal leer war. Vielleicht bist du einfach zu lange mit zu wenig Kühlwasser gefahren und dabei ist die Kopfdichtung hops gegangen. Eigentlich wird zu wenig Kühlwasser auch im Kombiinstrument angezeigt.

  • Der Verkäufer haftet aber nicht für Mängel, die auf natürlichen
    Verschleiß, Abnutzung, oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.


    Speziell bei der Zylinderkopfdichtung ist das halt so eine Sache. Du bist ja jetzt schon mehr als 3000km mit dem Wagen gefahren, sagst auch das das Kühlwasser mal leer war. Vielleicht bist du einfach zu lange mit zu wenig Kühlwasser gefahren und dabei ist die Kopfdichtung hops gegangen. Eigentlich wird zu wenig Kühlwasser auch im Kombiinstrument angezeigt.



    Na dann direkt über den entsprechenden Anwalt. Eine Zylinderkopfdichtung ist ja kein Verschleissteil. Und unsachgemäßen Gebrauch muss er einem erstmal nachweisen, wobei die Beweislast wieder beim Verkäufer liegt...

  • Also mit zu wenig Kühlwasser bin ich bestimmt nicht länger herum gefahren! Sobald die Anzeige aufgeleuchtet hat, wurde Kühlwasser ordnungsgemäß aufgefüllt!!!!

  • Na dann direkt über den entsprechenden Anwalt. Eine Zylinderkopfdichtung ist ja kein Verschleissteil. Und unsachgemäßen Gebrauch muss er einem erstmal nachweisen, wobei die Beweislast wieder beim Verkäufer liegt...

    Wenn der Verkäufer das will, kann er alles nachweisen. Er lässt den Wagen einfach von der Werkstatt seines Vertrauens checken, vermutlich die gleiche die ihm immer die TÜV-Plaketten im 100er Pack schickt ;)

  • Wenn der Verkäufer das will, kann er alles nachweisen. Er lässt den Wagen einfach von der Werkstatt seines Vertrauens checken, vermutlich die gleiche die ihm immer die TÜV-Plaketten im 100er Pack schickt ;)

    Wenn einer so kommt, dann muss man halt wohl oder übel die harte Tour mit nem unabhängigen Sachverständigen fahren.
    Wenns dann keine Einigung gibt, gehts halt vor Gericht.
    Und dort wird im ZWeifelsfall mein ich vom Gericht dann halt ein Sachverständiger angeordnet.
    Der ist von keiner Seite beeinflusst.