ADAC Verkehrsrechtsschutz

  • Warum brauchst denn Rechtschutz?

    Verkehrsrechtsschutz ist auf jeden Fall sinnvoll. Es gibt so oft unklare Fälle und Situationen bei denen es sehr gut ist, wenn man sich um Kosten keine Sorgen machen braucht.
    Bei meiner letzten Inanspruchnahme hätte ich erst ca. 6000 Euro für medizinische und technische Gutachten vorstrecken müssen um dann letztlich 500 Euro Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers zu bekommen.

    Hier, mein KFZ:
    Fishi´s Touring


    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die Mitmenschen.
    Genauso ist es übrigens auch wenn man doof ist! :lehrer:

  • Du triffst den Nagel auf den Kopf, soorax.


    Dem Schreiben vom Anwalt liegt eine Kostenrechnung bei. So hat meine Versicherung nicht die gesamten Kosten gedeckt sondern nur einen Teil. Ich persönlich habe damit in dem Fall eigentlich nichts mehr zu tun, dass ist soweit auch richtig. Warum sich meine Versicherung allerdings quer gestellt hat weiß ich nicht. Ich stand dabei weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss.
    Dennoch ist der Sachverhalt etwas schwammig. Sicher, die Gegenseite versucht hier 'fehlende Gelder' einzutreiben, allerdings an der falschen Stelle. Mit ihr zu reden hat wohl kaum einen Sinn, ist ärgerlicherweise eine Person aus dem Bekanntenkreisen (leider im negativen Sinne). Der für mich nächste Schritt ist in dem Fall der Griff zum Rechtsschutz und dem Klärungsversuch über den Anwalt.
    Ein Anruf bei meiner Versicherung steht morgen ebenfalls noch an. Sollte ich diesen eventuell dem Anruf beim ADAC/Anwalt vorziehen?


  • Ein Anruf bei meiner Versicherung steht morgen ebenfalls noch an. Sollte ich diesen eventuell dem Anruf beim ADAC/Anwalt vorziehen?


    Jup, solltest du :meinung: Sag ihr du hast eine Forderung auf Schadensersatz in Form einer Anzeige gekriegt in der steht, dass die Kosten für den Schaden des Unfallgegners von deiner Versicherung nicht vollständig gedeckt wurden und im Moment noch ein Restbetrag aussteht. Die Verischerung wird von dir dann eine Kopie des Schreibens wollen und sich alles weitere vom Unfallgegner holen.


    Nebenbei kann ich dich noch ein bisschen beruhigen, denn die Anzeige gegen dich ist eigentlich nutzlos. Durch deinen Versicherungsschutz ist nämlich dein Versicherer in der Verantwortung sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern.


    P.S. ich hab gerade nochmal gelesen dass du gesagt hast, du hättest ein Schreiben vom Anwalt mit einer Rechnungsaufforderung bekommen. Hast du wirklich nur dieses Schreiben oder tatsächlich eine ANZEIGE wie am anfang geschrieben bekommen? Das ist nämlich ein gewaltiger Unterschied.

  • Ich bin 23 Jahre jung und hatte in meinem Leben bisher weder eine Anzeige, noch war ich je ein Fall fürs Gericht. Daher kenne ich weder den Unterschied, noch sehe ich ihn im Brief. Ich kann dir lediglich sagen das es ein 3 Teiliges Schreiben ist.


    1. Teil
    Info vom Amtsgericht bezüglich eines Rechtsstreits, eine beglaubigte Abschrift liegt bei (keine Ahnung was das in der Form heißt, was ich allerdings sagen kann ist das es sich um eine Klage handelt)


    2. Teil
    Das Schreiben vom Rechtsanwalt der Gegenseite


    3. Teil
    Anlagen in Form von Gutachten und Zahlungsnachwese meiner Versicherung


    Kannst mir auch gerne privat weiter schreiben, scheinst diesbezüglich echt gut bescheid zu wissen.

  • Alles klar, wenn ein Schreiben vom Amtsgericht dabei ist hat der Anwalt schon Klage eingereicht. Viel kann ich dir aber auch nichtmehr dazu sagen. Das hängt jetzt davon ab wie deine Versicherung darauf reagiert, ob sie den Restbetrag noch zahlt oder sich weigert und selbst einen Gutachter hinzuschaltet.

  • Was will da ein Gutachter noch großartig tun? Der Schaden ist von vor einem Jahr. Das Fahrzeug wird wahrscheinlich nicht mehr vorhanden sein.
    Ich denke aber ich werde morgen als erstes Mal meine Versicherung anrufen, in der Hoffnung das sich das so gleich irgendwie klären lässt. Ansonsten muss ich mich wohl in irgendeiner Art und Weise darum kümmern das über den Rechtschutz laufen zu lassen, sofern das dann auch funktioniert.
    Ungewissheit schützt vor Strafe nicht bekommt hier eine komplett neue Bedeutung. Aber man lernt fürs Leben, auch wenns vielleicht auf die harte Tour geschieht.
    Danke erstmal für all die Hinweise, ich werde die Tage mal berichten.

  • Jetzt macht Dein Topic Sinn.
    Probiers auf Kulanz beim ADAC, bzw. bei Deiner Kfz Versicherung.


    Anzeige klang nach Strafverfahren oder Bußgeld.

    [align=center]100% Sauger - nur Tote müssen zwangsbeatmet werden

  • Also mein Rat (als nicht Jurist)


    1. Mach mal ordentlich stunk bei deiner Versicherung!
    Kann ja nicht sein, dass die dem Geschädigten "weniger zahlen", du davon nichtmal was mitbekommst und der sich nun an dich wendet.
    DIE haben das für dich zu klären!


    Ansonsten glaube ich nicht, dass du eine "Klage" bekommen hast.
    Das ergibt für mich keinen Sinn, einfach so aus heiterem Himmel. (Für was will er dich denn überhaupt verklagen?)


    Ist es vllt. ein gerichtliches Mahnverfahren?


    Ansonsten gilt doch auch:

    Zitat

    Im deutschen Recht ist die Schadensminderungspflicht in § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert, der für alle Ersatzforderungen – auch öffentlich-rechtliche – zumindest entsprechend gilt

    Heisst, dass der Geschädigte dir zuerst einmal einen (billigen) Brief zukommen lassen muss mit der Forderung, bevor er dir für ein paar hundert Euro einen Anwalt auf den Hals hetzt. 8|



    Tipp: Wenn du im ADAC bist, bekommst du soviel ich weiss so oder so eine kostenlose Erstberatung von einem Anwalt. Eagl ob du Rechtschutz hast oder nicht. Da kannste ja mal hingehen und fragen wie der die Sache einschätzt.

  • Morgen Leute,


    ich versuche das mal etwas zusammenzufassen, zumindest so weit wie es aus meiner Sicht verständlich ist.


    Die Gegenseite hat ein Gutachten aus dem hervorgeht das der Wiederbeschaffungswert für den PKW (Opel Astra 1.9 CDTI Caravan, BJ 05) bei 4490 € liegt. Abzüglich eines Restwertes von 800 € beläuft sich der Wiederbeschaffungswert des PKW auf ziemlich genau 3690 €.


    Meine Versicherung selbst (die Allianz) hat dem geschädigten aber einen Restwert von 1700 € berechnet, weshalb sich der wiederbeschaffungswert laut Allianz auf 2790 € beläuft. Demnach fehlen dem geschädigten (zumindest laut Gutachten) etwa genau 900 €.


    Diese 900 € versucht er jetzt durch eine Klage bei mir geltend zu machen und stellt mir oben drauf noch die Anwaltskosten von 571,44 € in Rechnung.


    Was ich an dieser Stelle betonen möchte bitte ich mit äußerster Vorsicht zu genießen. Ich selbst bin Türke, stamme aus der Türkei und weiß entsprechend was für eklige Landsleute ich hier in Deutschland habe. Die Gegenseite stammt auch aus der Türkei, die Rechtsanwaltskanzlei ebenfalls. Ich wage es zu bezweifeln das man mit einer deutschen Gegenseite (nehmt mir das jetzt keines Falls persönlich) solche Probleme haben würde. Was ich praktisch sagen will ist das ich hier quasi am eigenen Leib erfahre was meine Landsleute nicht alles unversucht lassen um auch nur den letzten Cent eines (in diesem Fall) 'Opfers' zu kriegen. Irgendwie traurig ...

  • Das ist keine Frage der Herkunft oder des Geburtslandes, sondern eine Frage des Charakters.


    Normal wirds da zu einer Zivilverhandlung kommen, bei dem sich die Versicherungen dann um die Zahlung streiten.
    Sprich, das sollte die Allianz für Dich lösen und nicht Dein Problem sein.

    [align=center]100% Sauger - nur Tote müssen zwangsbeatmet werden