Hallo Leute,
habe mir für diese Saison neue Felgen für mein Cabrio geholt, da ich weg vom Tiefbett wollte und gleichzeitig auch ein Abwechslung gewünscht war..
Nun habe ich für vorne 8,5x19 und hinten 9,5x19 .. da ich ein absoluter Fan von Stretch auf der Felge bin (aktuell fahre ich noch 225er hinten auf einer 9x19 Felge), kommt für mich ein 255/30 R19 auf der 9,5er Felge garnicht in Frage..
Daher wollte ich vorne auf die 8,5er Felge einen 225/35er Reifen fahren, welchen ich bereits daliegen habe, aber hinten würde ich gerne einen 235/35er Reifen aufziehen.
Dies ist zwar im Gutachten erlaubt, aber nur in der Kombi, wenn vorne auch ein 235er gefahren wird. Das geht aber mal für mich garnicht .. Da es sowieso per Einzelabnahme in verbindung mit dem Gewindefahrwerk abgenommen wird, meinte der TÜV Prüfer, dass er mir die Kombi nur einträgt, wenn ich vom Hersteller einen Nachweis erbringe, dass die ABS Fähigkeit durch die Abweichung vorne zu hinten von -1,07% nicht beeinträchtigt wird..
Ich habe da jedoch mal was gehört, dass bis 1,5% kein Problem daratellt. Wo finde ich dies bzw. wo stammt diese Info her?
Fährt weiterhin jemand diese Kombi und hat sie so auch vom TÜV auf legalem Wege abgenommen bekommen?
Danke schon einmal im Voraus