Kombi 225/35 VA 235/35 HA

  • Hallo Leute,


    habe mir für diese Saison neue Felgen für mein Cabrio geholt, da ich weg vom Tiefbett wollte und gleichzeitig auch ein Abwechslung gewünscht war..


    Nun habe ich für vorne 8,5x19 und hinten 9,5x19 .. da ich ein absoluter Fan von Stretch auf der Felge bin (aktuell fahre ich noch 225er hinten auf einer 9x19 Felge), kommt für mich ein 255/30 R19 auf der 9,5er Felge garnicht in Frage..


    Daher wollte ich vorne auf die 8,5er Felge einen 225/35er Reifen fahren, welchen ich bereits daliegen habe, aber hinten würde ich gerne einen 235/35er Reifen aufziehen.


    Dies ist zwar im Gutachten erlaubt, aber nur in der Kombi, wenn vorne auch ein 235er gefahren wird. Das geht aber mal für mich garnicht .. Da es sowieso per Einzelabnahme in verbindung mit dem Gewindefahrwerk abgenommen wird, meinte der TÜV Prüfer, dass er mir die Kombi nur einträgt, wenn ich vom Hersteller einen Nachweis erbringe, dass die ABS Fähigkeit durch die Abweichung vorne zu hinten von -1,07% nicht beeinträchtigt wird..


    Ich habe da jedoch mal was gehört, dass bis 1,5% kein Problem daratellt. Wo finde ich dies bzw. wo stammt diese Info her?


    Fährt weiterhin jemand diese Kombi und hat sie so auch vom TÜV auf legalem Wege abgenommen bekommen?


    Danke schon einmal im Voraus :)

  • Geh mal zu einem anderen TüV. Gibt doch viele, die diese Kombination fahren. Davon abgesehen, dass ich es nicht machen würde, da das DSC am E46 relativ empfindlich ist, wenn der hintere Abrollumfang größer als vorne ist. Das merkt man schon, wenn man hinten neue Reifen aufzieht und die vorne noch 4mm haben. Hinten kleinerer Umfang als vorne ist kein Problem, man hat bei der M68 Kombination ja auch. Hinten 1% weniger Umfang als vorne.

  • vielleicht versuch ichs dann mal bei nem anderen Prüfer, vielleicht sehen die das ja nicht so eng.. wäre vielleicht auch ziemlich cool, wenn sich jemand melden würde, der diese Kombi eingetragen hat und mir ggf. nen Abzug des Fahrzeugsscheins bzw. der Eintragung zukommen lassen könnte, vielleicht lässt sich der TÜV da ja eher drauf ein..


    Eigentlich möchte ich ja schon bei Möglichkeit diese Kombi fahren, denn breiter möchte ich nicht, soll schon noch etwas stretch da sein.. :)
    Also wenn sich jemand melden würde mit der eingetragenen Kombi, wäre ich sehr dankbar :)

  • Der Reifenhersteller gibt solche Freigaben aus insofern sie zulässig sind, ich habe zb auf den X5 Felgen kumho Reifen da kann man sogar direkt auf der Homepage einen Antrag ausfüllen und ich hatte ihn am nächsten Tag im Postfach (235/35 auf 10x19 :-P)


    Aber auch andere Reifenhersteller geben die sogenannte unbedenklichkeitsschreiben!

  • Zitat

    Der Reifenhersteller gibt solche Freigaben aus insofern sie zulässig sind, ich habe zb auf den X5 Felgen kumho Reifen da kann man sogar direkt auf der Homepage einen Antrag ausfüllen und ich hatte ihn am nächsten Tag im Postfach (235/35 auf 10x19 :-P)


    Aber auch andere Reifenhersteller geben die sogenannte unbedenklichkeitsschreiben!


    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht das Thema, die habe ich ja.. das Problem liegt wie gesagt daran, dass der TÜV wg. der Abweichung vorne zu hinten einen Nachweis haben will..

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht das Thema, die habe ich ja.. das Problem liegt wie gesagt daran, dass der TÜV wg. der Abweichung vorne zu hinten einen Nachweis haben will..


    Die bei mir mit auf dem Gutachten steht und als unbedenklich eingestuft ist, allerdings wer außer der Tüv soll dir die Freigabe dafür geben das sowas geht? Dafür sind die doch da!

  • Ich fahre die reifenkombi allerdings auf vorne 9x19 und hinten 10x19. Hilft dir das irgendwie weiter? Mit 9,5x19 kann ich da leider nich dienen ;)