BMW 330cd Automatik Getriebe

  • Guten Abend allerseits ,



    es freut mich endlich auch ein e46 Fahrer
    zu sein als aller erstes :).



    Ich fang mal ganz von vorne an. ich habe
    mir vor 2 Wochen ENDLICH mein erstes Auto gekauft schon als ich klein war
    wusste ich es muss ein e46 sein an dem Ding ist alles perfekt.



    so vor 2 Wochen war es so weit nach viel
    Pizza ausliefern konnte ich ihn mir endlich leisten einen 330cd Coupé
    mit 5 gang Automatik..



    leider hatte ich nur 2 Tage spaß denn
    ich wurde richtig verarscht vom Händler er hat mir ein Auto verkauft was kurz
    vor einem Getriebe schaden war ..mir natürlich nichts davon erzählt er sagte nur Auto
    suppaaa... wir haben ihn aufgefordert das Auto zurück zu nehmen aber keine
    changse wir werden das gerichtlich klären müssen anwalt eingeschaltet. Und bom 2 Tage nach meinem Kauf war
    es auch finish es nimmt die gänge nicht an . Werkstatt sagt nach flüchtigem nachschauen
    Getriebe schaden.



    so ich hab jetzt eine Frage wie wo was
    muss ich kaufen ich hab keine Ahnung ich hab mich bisschen durchgelesen aber
    bin nicht schlauer geworden ich dachte ich frage einfach hier.



    passt auch ein 330i Getriebe rein oder wie?
    und muss ich auch einen Wandler mitkaufen. vielleicht kann mich jemand hier
    bisschen aufklären bin am verzweifeln ehrlich gesagt.





    es wird zwar gerichtlich geklärt aber
    brauch einfach bisschen antworten das ich beruhigt schlafen kann und weiß was
    auf mich zukommt falls ich mit dem ding da stehe kann auch sein das er sagt ich übernehme die reperaturkosten wäre auch ok.

  • Wilkommen im Forum ich hoffe das die Sache mit dem Verkäufer gut ausgeht.


    Eine wichtige Seite um einen Überblick und speziell Teilenummern von den in deinem BMW verbauten Teilen zu bekommen ist : www.bmwfans.de
    Dort dein Auto auswählen und durchklicken.


    Ein gebrauchtes Automatikgetriebe kostet in der Bucht pauschal ca. 1500€ einbau kannst du sicherlich nicht selber aber diesbezüglich solltest du in einer Werkstatt dich erkundigen.


    Ich vermute aber wenn du nicht irgendwelche extra Garantien beim Kauf abgeschlossen hast, bleibst du auf dem Schaden sitzen.
    Andernfalls wäre die Beweispflicht meines wissens nach bei dir, zu beweisen das der Händler von einem drohenden Getriebeschaden gewusst hat (was quasi nicht zu beweisen ist).

    "kein Ding, für den King!"


    wattn Dutton ?!


    ich helfe sehr gerne auch tatkräftig, vorallem netten Usern, bei alle Problemen rund um den E46 (Lübeck und Umgebung)
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  • Lass das Getriebe instandsetzen Incl neuem Wandler.
    Hab ich auch gemacht wobei mein Getriebe nicht komplett in de Fritten war.
    Bei einem gebrauchten weist du auch nicht wie es um das Getriebe bestimmt ist.


    Meins wurde komplett zerlegt, gereinigt, nachgearbeitet und modifiziert ( andere olpumpe , andere kupplungsbelage , stärkerer Wandler ).
    Jetzt ist meiner mittlerweile kennfeldoptimiert und ich wechsle alle 30tkm das Öl und den Filter.


    Also meine Empfehlung ist , wenn du das Auto behalten willst , lass es komplett überholen.
    ;) alles andere wäre Schwachsinn.


    Kosten lagen bei mir bei 2500€. Kannst mal meine fotostory durchblättern. Da hab ich die Rechnung hochgeladen und du kannst sehen was gemacht wurde.

    Gruß
    Philipp



    ===========================================================================================




  • Ein Freund hatte letztens ein Auto gekauft, als er kam sah ich das die Ausstattung ganz anders war als beschrieben und es waren 2 Mängel.
    Ab zu Mercedes, bestätigen lassen dann zum Anwalt. Zwei Tage später Anruf vom Händler, Du bringst mir Auto, ich gebe Dir Geld, so war der Wortlaut.
    Versuch Dich nochmal mit dem Händler zu einigen , so einfach kann er sich nicht rausreden. Wenn das geklärt ist und du das Auto behalten willst, Würde ich es so machen wie
    Border geschrieben hat, dann hast Du auch Ruhe mit dem Getriebe,

  • 1.) Ein gebrauchtes Automatikgetriebe kostet in der Bucht pauschal ca. 1500€ einbau kannst du sicherlich nicht selber aber diesbezüglich solltest du in einer Werkstatt dich erkundigen.


    2.) Ich vermute aber wenn du nicht irgendwelche extra Garantien beim Kauf abgeschlossen hast, bleibst du auf dem Schaden sitzen.


    3.) Andernfalls wäre die Beweispflicht meines wissens nach bei dir, zu beweisen das der Händler von einem drohenden Getriebeschaden gewusst hat (was quasi nicht zu beweisen ist).

    Zu Deiner Aussage folgendes Feedback


    1.) Risiko ist natürlich recht groß. Das Getriebe ist von General Motors und seitens Drehmomentverträglichkeit zu schwach ausgelegt. 1.500.- ist viel Geld. Entweder im Forum ein "bekanntes" Getriebe für 500.- bekommen, oder es bei einem freien Spezialisen überholen lassen. Immer den Kaufpreis des Wagens im Auge halten. Irgendwann lohnt es sich einfach nicht mehr.


    2.) Das ist sachlich falsch. Ein Händler muss zumindest 1 Jahr Gewährleistung geben. In den ersten 6 Monaten geht die Rechtsprechung (=> die Gerichte) davon aus, dass der MANGEL BEREITS VORHANDEN war. Chancen vor Gericht sind in diesem Fall gut für den Käufer. Sogar bei einem Privatkauf (Annahme: versteckter Mangel). Auch bei Verkauf "im Auftrag" = ähnlich Privatverkauf. Ausnahme wäre ggf. eine bewusste Zerstörung (Der Jungdynamiker übt Burnouts, knallt bei Vollgas die Stufe D rein, extreme Lastwechselschläge usf.). Allgemein: Es gibt kein Recht auf Betrug, die Chancen für den Käufer sollten gut sein.


    3.) Das ist sachlich ebenfalls nicht korrekt: Die sogenannte Beweislastumkehr tritt erst ein, wenn der Kauf mehr als 6 Monate zurück liegt. Mit anderen Worten: Wenn der Kauf vor mehr als 6 Monate erfolgt ist, dann erst muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war. Das ist in der Praxis kaum möglich.


    Was die Optionen sind: Der Verkäufer hat in der Regel die Chance auf 3 Nachbesserungen / Reparaturversuche. Die kann er selbst vornehmen (lassen). Eine Chance ohne Zusage zu BMW zu gehen und reparieren zu lassen hat der Käufer verständlicherweise nicht.


    Nach 3 gescheiterten Nachbesserungen kann der Käufer den Kauf rückgängig machen, Wandlung. Er wäre nur die Zustandsverschlechterung durch gefahrenee Kilometer oder Kratzer, ggf. noch möglicher Aufwand des Verkäufers anzusetzen.


    WICHTIG: Bereits jetzt als Käufer des E46 330cdA (ggf. mit jemand der sich auskennt) ein Schreiben für den Verkäufer aufsetzen:
    - Kauf am
    - Mangel festgestellt am
    - Forderung: Reparatur bis zum (sinnvollen Termin setzen: bspw. 3 Wo.)
    - Forderung: schriftliche Antwort bis zum (sinnvollen Termin setzen: bspw. 1 Wo.)
    - Freundlich bleiben
    - Diskutieren vor Ort scheitert wohl oft bei den erfahrenen Händlern. Dies haben das öfter ;)


    Viel Erfolg: Anwalt ist ein guter Weg (am besten gleich (!) nach den Kosten fragen, wenn keine Rechtsschutz-Versicherung besteht).


    Hinweis: Rechtsberatungen im Netz/ Forum sind nicht ohne weiteres zulässig / unwirksam. Betrachte das als ein lockeres Brainstorming ;)


    => An den Ersteller der Frage: Bitte sei so fair und schreibe nachher auch was rausgekommen ist, selbst wenn das Thema für dich schon erledigt ist. Danke Dir :)


    NACHTRAG: Ein letzter Gedanke noch: lass das Fzg. noch innerhalb der ersten 6 Monate vom Tüv durchprüfen und ggf. vom einem
    Forums-User der sich auskennt. Wenn jemand (Annahme: absichtlich) ein Fzg. mit sich anbahnendem Getriebeschaden verkauft, verbirgt der ggf. auch andere Mängel (Fahrwerk / Bremse / Unfall etc.). Viel Glück! :)

    2 Mal editiert, zuletzt von mallard ()

  • mallard das was du schreibst muss so nicht richtig sein. Es kommt dadrauf an ob er das Auto von Privat oder nem Händler gekauft hat.
    Nur wenn es von einem Händler gekauft hat gilt das mit der Beweislast wie du es geschrieben hast.
    Das was ich geschrieben habe gilt für einen Privatkauf.

    "kein Ding, für den King!"


    wattn Dutton ?!


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  • Im Mobilie stand scheckheftgepflegt aber
    es hatte Lücken.



    und was dazu kommt er hat geschrieben
    wird angeboten von einem Händler aber der Kaufvertrag an sich ist ein
    privatverkauf keine Ahnung wie mir das nicht aufgefallen ist.



    aber der der mir sozusagen das Auto
    verkauft hat steht nicht im Fahrzeugbrief drinne also war es nicht auf ihn
    zugelassen sondern der Besitzer vom Auto Handel war es deshalb wird es
    knifflig.

  • Das Hintertürchen hat er wohl wissentlich genutzt. Die bekannte Abseitsfalle. :whistling:


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • wird angeboten von einem Händler aber der Kaufvertrag an sich ist ein
    privatverkauf


    Das ist auch der Knackpunkt. Schimpft sich dann "im Kundenauftrag" und hat keinen anderen Zweck als sich aus der
    gesetzlichen Garantie zu winden.
    Ich lehne mich jetzt nicht aus dem Fenster und mutmaße hier über rechtliche Konsequenzen, aber ich würde einen
    Anwalt bemühen, wenn der das Auto nicht freiwillig zurück nimmt.


    Peter

  • hab ichs mir ja gedacht!

    "kein Ding, für den King!"


    wattn Dutton ?!


    ich helfe sehr gerne auch tatkräftig, vorallem netten Usern, bei alle Problemen rund um den E46 (Lübeck und Umgebung)
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