BMW 330cd Automatik Getriebe

  • 1.) mallard das was du schreibst muss so nicht richtig sein.
    2.) Es kommt dadrauf an ob er das Auto von Privat oder nem Händler gekauft hat.
    3.) Nur wenn es von einem Händler gekauft hat gilt das mit der Beweislast wie du es geschrieben hast.
    Das was ich geschrieben habe gilt für einen Privatkauf.

    1.) Doch ;) Deine Aussage ist so oder so nicht korrekt. Lies mal genau oben mein Zitat um 10:44 - Du schriebst vom "Händler" - die Fakten waren einfach falsch.
    2.) Er schrub Händler
    3.) Ja. Von Privatkauf war jedoch niemals die Rede. Dennoch: Versteckte Mängel sind auch bei Privatkauf nicht unbedingt "geschenkt". Man muss dann vor Gericht ziehen.


    Wenn einer als Händler inseriert ist er "dran" mit Gewährleistung. Vor Gericht ist der Händler bewusst eher schlecht und der Käufer
    bewusst eher gut gestellt, um den Schwächeren zu schützen. "Google" bietet da interessante Grundsatzentscheidungen, auch bei
    Privatkäufen, bei denen wesentliche Bauteile vss. schon beim Verkauf defekt waren.


    Aufgrund meines jüngsten E46-Kaufs beim Händler habe ich kürzlich wieder einiges zu gelesen.
    Ich sehe gar keinen Grund, wieso da als Privatkauf laufen sollte. Bei Verkauf "im Auftrag"
    würde es schwieriger, aber imho nichts aussichtslos.


    Nur: anfangen mit Reparatur würde ich definitiv nicht. Dafür wird die Karre halt erstmal stehen müssen ...


    Schönes WE & viel Erfolg - sowas ist immer ein blöder Scheixx. Mein Mitleid.

  • Zitat

    1.) Doch ;) Deine Aussage ist so oder so nicht korrekt. Lies mal genau oben mein Zitat um 10:44 - Du schriebst vom "Händler" - die Fakten waren einfach falsch.
    2.) Er schrub Händler
    3.) Ja. Von Privatkauf war jedoch niemals die Rede. Dennoch: Versteckte Mängel sind auch bei Privatkauf nicht unbedingt "geschenkt". Man muss dann vor Gericht ziehen.


    1.Ich hab halt zwischen den Zeilen gelesen ...Es geht hier ja um jemand der Pizza austragen muste damit er das Geld zusammensparrt für seinen BMW (also ist bestimmt nicht viel Geld auf der hohen Kante...und so kommt man zu solch dubiosen "Händlern".Was ich dann ja noch im 2. Post erklärt habe Privat/Händler.
    2. schrub ist kein Wort
    3. Das habe ich auch nicht gesagt nur meine Einschätzung dazu abgegeben (ich wünsche dem Themenersteller das es für ihn gut ausgeht, nur wenn man zb keine Rechtsschutz hat und somit sich weitere Kosten aufhaltst und der "Händler" sich einfach querrstellt....).
    Ich hab schon mitbekommen wie viel offensichtlichere Betrüger auch vor Gericht ihr "Ding" durchgezogen haben....


    Spekulation....es gibt in vielen Orten kostenlose öffentliche Rechtsauskunft. Zu solchen Auskunftstellen sollte man hingehen und sich eine verbindliche Einschätzung der Situation holen.

    "kein Ding, für den King!"


    wattn Dutton ?!


    ich helfe sehr gerne auch tatkräftig, vorallem netten Usern, bei alle Problemen rund um den E46 (Lübeck und Umgebung)
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  • Wie ich bereits schrubte, wünsche ich dem Ersteller des Freds viel Energie bei seiner schweren Aufgabe den
    Schaden bezahlt zu bekommen.


    Allgemein ist es bei einem stark motorisierten, komplexen und nicht immer zuverlässigen Modell wirklich
    gut, ein paar Euro auf der hohen Kante zu haben. Und selbst dann sollte man über Ebay und freie Werkstätten
    die Kosten im Auge halten. Der Gang zum Gierigen ist oft der finanzielle Tod, auch bei vollerem Geldbeutel ... :thumbsup:


    Halte uns auf Stand was rausgekommen ist - wir sind gespannt und drücken die Daumen ...!

  • Und noch ein Hinweis allgemein (der dem TE mit nem "Privatkaufvertrag" vmtl. nicht weiterhilft, wenn der Händler ne GmbH hat und saaaagt: jaaaaaa, das war mein Privatfahrzeug und das hab ich privat verkauft):
    Wenn ein Händler "im Kundenauftrag" hinschreibt, dann gilt der Ausschluss der Gewährleistung NUR DANN, wenn der genannte Kunde vor dem Verkauf des Fahrzeugs an den neuen Besitzer KEINEN EINZIGEN CENT vom Händler bekommen hat. Wenn er auch nur 5€ bekommen hat dafür, dass der Händler das teil weitervercheckt, ist die Nummer mit "im Kundenauftrag" hinfällig. (Dazu haben bereits mehrere Gerichte geurteilt.)


    Will heißen: Im Zweifelsfall lohnt sich immer die Mühe den Vorbesitzer laut Schein anzurufen und nachzufragen wie das ablief. DER hat ja eh sowieso nichts mehr zu verlieren bei dem Deal, und kann dir völlig Ungezwungen die Wahrheit sagen und dass ggf. auch vor Gericht wiederholen.

  • guter Hinweis

    "kein Ding, für den King!"


    wattn Dutton ?!


    ich helfe sehr gerne auch tatkräftig, vorallem netten Usern, bei alle Problemen rund um den E46 (Lübeck und Umgebung)
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