Gutachten nach Unfall, was passiert nun?

  • Hi Leute,


    mir ist vor 3 Wochen ja jemand ins Auto gefahren und begang dann Unfallflucht (ihm war es egal, ist ja nix passiert).
    Gutachten ist nun da, Schaden von 4900€ inkl. MWST (4100 netto). Marktwert ermittelt um die 3700 im Durchschnitt. Restwert Angebot eines lokalen Händlers liegt vor, 700€. Somit wirtschaftlicher Totalschaden.


    Ich gebe das Ganze nun einem Anwalt, der das für mich bei der Versicherung durchboxen soll. Aber was genau würde ich nun bekommen? Ich werde natürlich das Geld nehmen und ggf. was privat machen lassen (ist nicht dramatisch, eher Lackschaden).


    Danke für euer Input, ist Neuland für mich :rolleyes:

  • Also meine Kenntnis dazu, lasse mich aber gerne eines besseren belehren:


    Weil du auszahlen lassen möchtest, wird das als Totalschaden abgerechnet, d.h. 3.700€ Martkwert, abzüglich des Restwertes von 700€, ergo 3.000€ bekommst du.


    Keine Gewähr darauf, wurde nur bei zwei fällen (einmal eigenes Auto, einmal guter Kumpel von mir) so gehandhabt.

  • Ganz einfach bei Totalschaden:


    Du bekommst von der Versicherung Marktwert - Restwert, hier: 3700 - 700 = 3000
    Den Restwert bekommst du vom Ankäufer, der den hoben kauft.
    Also 3000 Versicherung + 700 Ankäufer = 3700


    Edit:

    Soweit ich weiß musst du die Steuer dann noch abziehen, wenn du das Geld auszahlen lassen willst.

    Das ist nur der Fall, wenn es kein Totalschaden ist und man sich den Betrag des KVA auszahlen lässt, dann wird die Märchensteuer noch abgezogen.


    Edit2:
    Hier gibt es noch ne ganz nette Erklärung der 130%Prozent Regel, daraus geht hervor (mit deinen Angaben), das du nur den Totalschaden abgerechnet bekommst (da 132% des Marktwertes), sprich 3000€ von der Versicherung. Wagen kannst auch behalten, nur weiß ich nicht ob deine Versicherung in dann noch versichert...

  • Danke Euch, dann war mein Gedankengang mit 3000€ richtig. Kaufen wird den Wagen ja keiner, will ihn natürlich behalten.
    :thumbup:

  • die 700€ vom aufkäufer gibt es natürlich nur, wenn der auch da ist. Gutachter stellen die Unfallfahrzeuge auch in Verkaufsportalen ein. Dort kann das geboten werden und der Höchstbieter bekommt den Zuschlag.


    Wenn man reparieren will, zahlt die Versicherung eigentlich immer nur max den Fahrzeugwert.
    Reparierst Du selbst oder kann günstig schrauben lassen zahlt das die Versicherung mit Mwst auf alles, wo du ne anständige Rechnung vorweisen kannst - Material z.B. evtl kommt du so an nen reparierten Wagen unter 3800€


    Bei Reparatur gilt also:
    Rechnung = MWst von der Versicherung, keine Rechnung, dann Summe XXX ohne MWst. Das kann man auch splitten, weil ja Material oft mit Mwst eingekauft wird. Verbauen kann man selbst usw.

  • Falls noch nicht angesprochen, möchte ich meinen das eine beutzung des Fahrzeugs danach dann als unfallwagen zählt was bedeutet das dann in einem weiteren schadensfall kein Anspruch auf schadensersatzgeld besteht! Lasse mich da aber auch eines besseren belehren :rolleyes:

  • Falk11 nur wenn du nachweisen kannst, das der Wagen tatsächlich repariert worden ist, erst dann kannst du die nutzungsausfallentschädigung einfordern.


    Hab es selbst repariert gehabt, dann ein Bild mit der aktuellen Tageszeitung der Versicherung geschickt und konnte somit meine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Ansonsten nochmal zum gutachter fahren und bestätigen lassen das der Schaden repariert wurde.

  • Hab es selbst repariert gehabt, dann ein Bild mit der aktuellen Tageszeitung der Versicherung geschickt


    Das hab ich bei mir und Bekannten auch schon gemacht ,um die Mwst. wieder zu bekommen.
    Wenn du unverschuldet einen Unfall hast steht dir das zu , du könntest dir ja auch einen Leihwagen nehmen auf kosten der gegnerischen Versicherung, oder das Geld ausbezahlen lassen.