Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO

  • Ui, spannender Thread, bin erst jetzt drübergestolpert..

    Fahrzeugdaten gibt es wohl morgen in der Post, separat , bin gespannt !

    Das ist ja wirklich interessant - denn rein nach der DSGVO ist es schwer zu sagen, ob die überhaupt dazu verpflichtet sind, dir irgendwelche Informationen über das KFZ mitzuteilen. Bei der DSGVO dreht es sich ja nur um Daten, die einen Rückschluss auf die Person zulassen, also bspw. eine Kundennummer, deine Anschrift, Telefonnummer, Kontonummer, E-Mailadresse, deine IP-Adresse oder ähnliches.
    Beim Auto könnte man jetzt wegen des Kennzeichens mit etwas Anlauf einen Personenbezug herstellen - zumindest mal über den Zeitraum, in dem du der Halter bist. Bei den technischen Details zu Unfallschäden o.ä. würde ich aber rein nach der DSGVO sagen, dass da keine Verpflichtung zur Auskunft besteht - den darin sind ja keine Daten enthalten, die einen Bezug zu deiner Person herstellen - erst recht in den Daten, die entstanden sind, bevor du der Halter warst.
    Daher bin ich echt mal gespannt, ob sie dir die gesamte Historie zusenden, oder nur die Einträge, die in den Zeitraum fallen, ab dem du der Halter bist.
    Halte uns da unbedingt auf dem Laufenden, find ich sehr interessant ;)

    Viele Grüße,


    Valentin


    Mein Nachbar hat sich nen Polo mit 3-Zylinder Motor zugelegt. Weil der so sparsam sein soll.
    Aus dem Grund fahr ich nen 6-Zylinder - da spar ich gleich doppelt!

  • Ding Dong, Post war da! 8o


    330Ci:
    keine Einträge, weder in Haftpflicht noch Kraftfahrt, entsprechende Auskunft wurden auch an die anfragenden Versicherungen in 2018 übermittelt.


    Neuester Eintrag, der noch korrigiert wird ist die fiktive Abrechnung des Schadens durch meinen Nachbarn (Mülltonne in die Seite gerammt, tiefe Kratzer und ne fette Beule seitlich im Bereich Tankdeckel). Ich habe die fiktive Abrechnung aber abgelehnt und der Schaden ist an den Unfallinstandsetzer abgetreten. Die Abrechnung erfolgt erst in den nächsten Tagen, wird wohl noch korrigiert.


    320i:
    Adi, Du musst jetzt stark sein.


    fiktive Abrechnungen bei Schadensfällen in 2008, 2009 und 2013. Letzter Eintrag war 15.8.2013, also 2 Monate vor deinem Kauf damals.
    Fiktive Abrechnung = Schaden ausbezahlen und ohne MWst. das geld einkassiert. AXA und Huk-Coburg mit Referenznummern angegeben.


    Werte, Schadenshöhe und genaue Angaben zu beschädigten Stellen habe ich keine, da diese Einträge bereits gesperrt oder sogar bis auf Datum, Versicherung und Referenznummer gelöscht wurden.


    Am 15.08.17 wurden diese Angaben laut Auskunft auch an die Allianz übermittelt, klar, dass dann die Alarmglocken anschlagen ... wenn hier eine Versicherungsleitung eingefordert werden soll.
    Ensprechend der Anschreiben und Korrenspondenz hat die Allianz dann diese Auskünfte auch im Herbst (Schadendatum) und im Januar (schlussendliche Klärung mit Anwalt) und Februar (Reparaturausführung des frontschadens) mehrfach abgefragt.



    Meine Empfehlung:
    Nach Kauf des KFZ schnellstmöglich eine Auskunftsanfrage an die HIS Informa senden, um Infos zu erhalten, bevor Informationen gesperrt oder sogar gelöscht werden. Evtl steht dann dort mehr drin.
    Ich werde wohl in 2019 nochmal anfragen und werden dann hoffentlich sehen, wie die Schadensfälle die mir bekannt sind (Rechnung und Fotos vorher-nachher vorhanden) dort dokumentiert werden.



    Fazit:
    Anfragen lohnt sich! Aber sie sollte schnellstmöglich erfolgen, da nach gewisser Zeit gesperrt, später sogar gelöscht wird.
    Schadenfälle auch vor dem eigenen Besitz werden festgehalten, wenn diese über eine Versicherung geregelt wurden.
    Es wird zwischen fiktiver und realer Abrechnung unterschieden, was auch eine Info sein kann.


    Inwieweit man mit Referenznummer und Versicherungsadresse an weitere Infos zu schadenfällen kommen kann ... muss man sehen.
    Solange personenbezogene Daten geschwärzt werden, sehe ich da kein Problem, wenn Versicherungen da Auskunft geben, was sie über den Fall haben.


    Wie weiter?
    Ich werde mal in den Fällen von 2008, 2009 und 2013 nachhaken, was ich an Infos bekomme. Ggf gibt es ja Kostenvoranschläge zu den fiktiven Abrechnungen der Versicherer. Da könnte man Schadensstellen rauslesen.



    Beim Auto könnte man jetzt wegen des Kennzeichens mit etwas Anlauf einen Personenbezug herstellen - zumindest mal über den Zeitraum, in dem du der Halter bist. Bei den technischen Details zu Unfallschäden o.ä. würde ich aber rein nach der DSGVO sagen, dass da keine Verpflichtung zur Auskunft besteht - den darin sind ja keine Daten enthalten, die einen Bezug zu deiner Person herstellen - erst recht in den Daten, die entstanden sind, bevor du der Halter warst.

    Kennzeichen wird nur Proforma mit angegeben, tatsächlich wird wohl mit der VIN / FIN gearbeitet. Kennzeichen kann man ja permanent wechseln, wenn man will.
    Daten sind nicht personenbezogen, nur fahrzeugbezogen gespeichert, ich sehe da keine Beschenidung der Persönlichkeitsrechte von Personen.


    Außerdem wird hier von Sperrung und Löschung gesprochen. Es kann also durchaus sein, dass Nicht alle daten seit Erstzulassung gespeichert sind,aber zumindest läßt sich ein Versicherungsschaden, sprich ein Unfaller identifizieren, wenn er als unfallfrei verkauft wird, wenn seitens einer Versicherung gezahlt wurde.


    Das nimmt natürlich alle Fälle raus, wo die Versicherung nicht im Spiel war. Sprich, selbst verursachte Unfälle ohne Zahlung einer Versicherung sind wieder mal außen vor.



    Offtopic:
    Warum kann man nicht ne Datenbank beim KBA machen, wo einfach jede Werkstatt jeden Besuch, (z.B. Reparatur, Wartung, Lackierung, Smartrepair, Unfallschaden) mit grobem Kostenkategorien (z.B. 1: 0-50€, 2: 50-200€, 3: 500-2.000€, 4: 2.000-10.000€) mit VIN und KM Stand einträgt und meldet und jeder aktuelle Besitzer hat die Möglichkeit 1x im Jahr die Daten abzufragen und gut.


    Tachomanipulation wäre so technisch immer noch möglich, aber mit solch einer Historie für viele nur sehr umständlich umsetzbar- wenn man vor jedem Werkstattbesuch die KM logisch manipulieren muss.


    Hat schon ein anderer was erreicht, oder will es jeder lieber für sich behalten? ;)

  • Mal wieder fettes Danke für die Weitergabe Deiner Infos Rene!


    Wenn Du zu den Alt-Schäden die Anfragens stellst, solltest du das "berechtigte Interesse" hervorheben - eben genau die Aussage, dass dir der Wagen als unfallfrei verkauft wurde - @Adi bitte nicht steinigen, aber Rene darf in diesem Falle wohl mal flunkern. Wenn nicht müsste Adi diese Nachfrage stellen, da er ja den Besitz auch für einen Zeitraum nachweisen kann und ihm der Wagen als unfallfrei (?) verkauft wurde.


    Das Versicherungen die Datensätze löschen, glaube ich eher nicht. Die Details werden eventuell in einer Historien-DB abgelegt, aber für die Versicherungen sind ja Daten über Fahrzeuge und Halter auch Gold wert und dazu müssen die nun mal verfügbar sein. Vermutlich ist das nur eine Kennzeichnung in der HIS-Schnittstelle, das die Infos nach Verjährung nicht mehr vollständig vorhanden sind.


    Warum kann man nicht ne Datenbank beim KBA machen,

    Zu deinem Off-Topic kann Dir sicherlich jeder Entwickler/Projektleiter seine eigenen Stories erzählen - insbesondere wenn es sich um Landes- oder Bundesbehörden/-einrichtungen geht. Ich verweise da mal z.T. mit persönlichen Erfahrungshorizont auf einige der bekannteren Datenbank oder IT Projekte des Bundes:

    • Bundeswehr IT-Projekt HERKULES: kennen sicherlich nur noch die älteren unter uns ;)
    • De-Mail: gibt es zwar aber ist weit entfernt vom 2009er (!) Ansatz
    • elektronische Gesundheitskarte: ja.... (no more words to say)
    • beA - das elektronische Anwaltspostfach: Ende zu Ende Verschlüsselung ist nicht technisch möglich...
    • Waffenregister des Bundes: Aufwand und Nutzen liegen jenseits von Gut und Böse - ach das kannte noch keiner....
    • BDBOS Netze des Bundes: die 2015er Attacken auf den Bundestag sagen alles über den Erfolg


    Und zum KBA selbst - die "aktuellen" Zahlen für meine Zulassungsstatistiken kommen mit Stand 01.01.2018 erst im August 2018 (!) - Also selbst wenn die eine Datenbank dafür nutzen, scheinen sie keine gute Reportengine zu verwendenkennen - und dann fragst du nach einer verteilten, recht großen und nicht ganz trivial zu designenden Datenbank inkl. Online-Anbindung die sich auf die ca. 45Mio Pkws in Deutschland beziehen soll und ein paar Jahrzehnte täglich tausende Datensätze aufnehmen soll... :m0039:

  • Wenn Du zu den Alt-Schäden die Anfragens stellst,

    Telefonisch mal abgeklappert ...


    Axa und Huk-Coburg bestätigen an der Hotline, dass es sich bei den Referenznummern um Schadensnummern handelt. Datumsangaben stimmen überein.
    Leider keine näheren Auskünfte am Telefon, aber Kontaktdaten zur Schadensabteilung und evtl erreiche ich da etwas, wenn die die personenbezogene Daten schwärzen. :)


    Bin gespannt.


    Sollte das Auskunftsrecht lt DSGVO noch etwas richtig unerwartet Gutes für sich haben?

  • Sollte das Auskunftsrecht lt DSGVO noch etwas richtig unerwartet Gutes für sich haben?

    Ja, dass es jetzt mal präsenter in den Medien ist, als das gute ehrwürdige BDSG. Ich habe bereits seit 10 Jahren mit Verweis auf §34 BDSG meine Schufa Auskünfte kostenlos inkl. Scoringwerten erhalten.... Auch bei anderen Unternehmen hat das im Bedarfsfalle gut geklappt, spätestens beim zweiten Anschreiben und den Verweis bei Weigerung auf das Anrufen (im Sinne von kontaktieren) des zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten haben sich die Firmen bewegt. Die DSGVO hat das nur etwas leichter gemacht.


    Wer auf alle Fälle mal demnächst Post von mir bekommen wird, ist die Deutsche Post Direkt GmbH - das ist die Bude die Daten im Wahlkampf an Parteien verkauft hat...

  • Auskunft heute, dass absolut keine Daten zu alten Fällen ohne Freigabe des damaligen Versicherungsnehmers herausgegeben werden. Ich habe nachgefragt, ob wenigstens eine Schadenshöhe genannt werden kann, dies wurde strickt mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert. Auf Nachfrage, welche daten damit geschützt werden, da es sich um fahrzeugdaten und nicht um personenbezogene Daten handelt, kam nur noch Gestammel. Alleine durch eine Auskunftsfreigabe durch den damaligen VN könnte ich an die Daten kommen. Hinweis der Versicherung, steht doch alles im Fahrzeugschein. -Pach nur, wenn da keine Vorbesitzer mehr gelistet werden, sondern nur noch deren Anzahl, ohne Hinweis auf Personen ...


    Mein Einwand, dass der damalige Inhaber des Fahrzeugs doch ein Interesse hat, den Schaden zu verschleiern, wurde auch auf Hinweis auf mein "berechtigtes Interesse" ggf einen Betrug auszuschließen, abgelehnt.


    Ich denke mal, da kommen zukünftig noch Gerichtsurteile, warten wir mal ab.


    Was aber interessant ist: Lt aller Versicherungen werden Schadensdaten nach max 7 Jahren gelöscht, keine Chance mehr auf Dokumente. Meine Frage, ob das denn hilfreich ist, wenn wichtige fahrzeugdaten dann aus der datenbank verschwinden, kam nur die Antwort, dass man da auf die eigenen Gutachter zählt, die solche reparierten Unfallschäden sicherlich erkennen werden.
    Ob ein Wagen aus optischen oder anderen selbst verursachten Gründen (Fremd- oder Selbstverschulden) lackiert wurde, steht aber leider nie im Lack. :/

  • Daten sind nicht personenbezogen, nur fahrzeugbezogen gespeichert, ich sehe da keine Beschenidung der Persönlichkeitsrechte von Personen.

    Exakt - aber eine rechtliche Verpflichtung zur Herausgabe gibt es ja nicht - umso schöner, dass der Verein das nicht zum Anlass nimmt, die Daten zurückzuhalten ;)


    Warum kann man nicht ne Datenbank beim KBA machen, wo einfach jede Werkstatt jeden Besuch, (z.B. Reparatur, Wartung, Lackierung, Smartrepair, Unfallschaden) mit grobem Kostenkategorien (z.B. 1: 0-50€, 2: 50-200€, 3: 500-2.000€, 4: 2.000-10.000€) mit VIN und KM Stand einträgt und meldet und jeder aktuelle Besitzer hat die Möglichkeit 1x im Jahr die Daten abzufragen und gut.


    Tachomanipulation wäre so technisch immer noch möglich, aber mit solch einer Historie für viele nur sehr umständlich umsetzbar- wenn man vor jedem Werkstattbesuch die KM logisch manipulieren muss.

    Hier in Deutschland wurde das bisher immer mit der Begründung "Datenschutz" abgewiesen...
    Die Amerikaner haben exakt 1:1 das was du da schilderst schon vor langer Zeit umgesetzt (siehe carfax.eu) - die haben ein automatisiertes System, bei dem bei jedem Werkstattbesuch der Tachostand mit Datum und Uhrzeit in einer zentralen Datenbank abgelegt wird und auch notiert wird, was gemacht wurde (Service, Rückrufaktion, Reparatur), bei Unfällen wird von der Versicherung/Polizei/Werkstatt vermerkt, welche Schadenskategorie das ist (die haben meherere Abstufungen von "Totalschaden") und ob Airbags ausgelöst wurden, etc.
    Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens kann man gegen eine geringe Gebühr so ein "Carfax" anhand der Fahrgestellnummer herunterladen und hat dann nicht nur ne detaillierte Auskunft über die Servicehistorie, sondern weiß auch ob alle Rückrufe durchgeführt wurden und ob das Auto mal verunfallt ist und ob der Tachostand manipuliert wurde (wobei das in den USA eben bedingt durch die Vernetzung sehr selten vorkommt).
    Sowas bräuchten wir hier in Europa definitiv auch :)

    Viele Grüße,


    Valentin


    Mein Nachbar hat sich nen Polo mit 3-Zylinder Motor zugelegt. Weil der so sparsam sein soll.
    Aus dem Grund fahr ich nen 6-Zylinder - da spar ich gleich doppelt!

  • Auf Nachfrage, welche daten damit geschützt werden, da es sich um fahrzeugdaten und nicht um personenbezogene Daten handelt, kam nur noch Gestammel.

    :m0007: Top Nummer! Genauso! Und als Krönung kann man dem Ganzen ja noch hinzufügen, das der Versicherungsnehmer ja nicht mal der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Unfalls/Schadens gewesen sein muss. Dann hätte der ja auch kein Recht die Daten zu.... ach lassen wir das.


    Falls Du dennoch weiter bohren magst, schau mal hier rein - die Analogie ist nicht all zu weit - das berechtigte Interesse bei Fahrzeugen sollte sich nach meinem Verständnis schon darauf erstrecken, dass Fahrzeuge die als unfallfrei verkauft wurden durch die neuen Erkenntnisse der HIS-Daten es eben nicht sind und du als neuer Halter die Schadenshöhe zur Abschätzung des für dich entstandenen Schadens wissen solltest. Spätestens auf das Schreiben der "Fachabteilung" aka Hausjurist wäre ich dann seeeeehr gespannt...