Tagfahrlicht Original BMW / BMW Teilenummer 63302212799/ Suche Anleitung

  • Dass es Grauzone ist habe ich ja selber schon gesagt.
    Du hast geschrieben das darf bei Xenon....


    „Wird geduldet“ is ne andere Baustelle als „darf“. ;)

    "Schöner wär‘s, wenn‘s schöner wär‘."

  • Ggedimmtes Fernlicht ist auch keine grauzone. auf dem scheinwerfer ist keine E-Nummer für ein TFL zu finden. Folglich kein Tagfahrlicht.
    Es hält dich aber natürlich niemand davon ab dauerhaft mit Abblendlicht zu fahren (das bedeutet aber auch, dass die Standlichter mitleuchten müssen, sonst ist es kein Abblendlicht), also die ECE Codierung eben.


    Gibt dann eben sowohl beim TÜV als auch bei der Rennleitung solche und solche. Ich kanns durchaus verstehens wenns bemängelt wird, weil die Blendwirkung in meinen Augen nicht unerheblich ist, aber das brauchen wir nicht auszudiskutieren, da hat vmtl. jeder seine eigene meinung.
    fakt ist: es ist nicht also TFL zugelassen und daher verboten. und das ganz ohne diskussion.


    Nachrüstung TFL hat dann auch eine entsprechende E-Nummer drauf, muss aber auch entsprechend der Anforderungen geschalten sein.

  • Meine Lösung zum Thema Tagfahrlicht ist, mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern zu fahren. Die sind so tief eingestellt, die können niemanden blenden. Sollte mich die Polizei deswegen mal ansprechen, gehe ich davon aus, dass es bei einer Verwarnung bleibt. Das Bußgeld würde 20 Euro betragen, das kann man auch mal verkraften, solange es nicht jeden Monat passiert. TÜV-Probleme sind so jedenfalls nicht zu befürchten und die Abnutzung der anderen Leuchtmittel nehme ich in Kauf - die Lösung selbst kostet mich schließlich nichts.

  • Ist halt genau so wenig zulässig, wie die Geschichte mit gedimmten Fernlicht. Und auch hier kann genug Blendwirkung entstehen, gerade bei Regen.


    Ausserdem ist es das typische BMW-Assi-Licht. Die ganzen Spacken die hier rumfahren. fahren alle mit Abblendlicht aus und NSW an :thumbdown:

  • Dann sind wir ja wieder bei #6.
    Kennzeichnung für Tagfahrlicht ist übrigens „RL“ vor dem E-Prüfzeichen.

    "Schöner wär‘s, wenn‘s schöner wär‘."

  • ...
    Gibt dann eben sowohl beim TÜV als auch bei der Rennleitung solche und solche. Ich kanns durchaus verstehens wenns bemängelt wird, weil die Blendwirkung in meinen Augen nicht unerheblich ist, aber das brauchen wir nicht auszudiskutieren, da hat vmtl. jeder seine eigene meinung.
    ...


    Ganz streng genommen bleibt das Fernlicht als Tagfahrlicht ohne Zulassung, eben wegen der fehlenden Kennzeichnung "RL" auf den Gläser. Egal wie gut es ist


    Wer aber ein bisschen weniger schlechtes Gewissen wegen der Blendwirkung haben will, kann auch ein neues Parameter einfügen, statt bloß aus den Vorhandenen auszuwählen. Damit kann man dann noch mehr dimmen, bis das Fernlicht nicht stärker als das Standlicht leuchtet.
    Ich bin damit gut durch die HU gekommen. Nächsten Monat bin ich wieder fällig (GTÜ) und kann dann erzählen wie es gelaufen ist :saint: .
    (und klar: mir ist es bewusst, dass HU Plakette heißt noch lange nicht "gesetzeskonform" zu sein... ;) )


    Übrigens:
    neuerdings fährt mir jeden Tag ein Mädchen im schwarzen Cabrio mit DRL_Fernlicht entgegen. Falls du mitliest: Mädel, du blendest!!! :thumbsup::D

    Verwundert reibt man sich die Augen und fragt sich,
    wann die Automobilentwicklung so katastrophal falsch abgebogen ist...


    Hans Jörg Götzl

  • Ich fahre seit ca. 2009 mit gedimmten Fernlicht, zuerst mit eingetragenen Salmmodul gedimmt, später programmiert. Habe beim TÜV, DEKRA, usw. keine Probleme. Mittlerweile fahren manche mit richtigen Christbaumbeleuchtung rum und die Polizei macht nichts. Es weiß doch keiner mehr, was nach EUrecht noch gültig ist.

    greetings bobi


    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muss auch mit jedem A**ch klar kommen!

  • Mir eigentlich vollkommen egal ob was zulässig ist oder nicht, solange es nicht blendet.
    Ich finde manche Serien-TFLs bei den modernen Kutschen auch schon grenzwertig.
    Den Gutschein darf dann ja jeder selbst bezahlen und ist sich dessen auch bewusst.


    Ansich ist mir aber alles recht was die Auffälligkeit erhöht.
    Bei mir in der Gegend ist ein sehr langes gerades Stück Landstraße durch den Wald.
    Da schaltet nicht jeder bei fragwürdigen Lichtverhältnissen gleich das Licht ein,
    was aber die Erkennung und auch die Einschätzung der Entfernung deutlich verbessern würde.


    Ich bin absolut für TFL auch illegale Versionen, solange sie eben nicht blenden.