Bereits eingetragenes Fahrwerk mit ident FW ausgetauscht - Eintragungspflicht

  • Hallo Leute,
    ich habe einen E46 325 i BJ 11/2003 Limousine. Vor zehn Jahren hatte ich ein CupCit Fahrwerk verbaut. Es ist das Cup Cit 40485-1 Limousine:
    VA/HA 35/20 mm tiefer.


    Gutachten
    Gutachten PDF
    https://www.h-r.com/bin/29485.pdf
    ABE
    ABE PDF
    https://www.h-r.com/bin/ABE/29485.pdf



    Nach dem Verbauen, also der Umrüstung von Serie auf H&R erfüllte ich die geforderten Auflagen und führte das Fahrzeug zur Abnahme vor. Das Fahrwerk wurde in einer Änderungsabnahme abgenommen und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere wurde erforderlich.


    Text in der Berichtigung der Fahrzeugpapiere war u.a.:
    "[...] zu 20: Höhe minus ca. 35/20 mm, m. Fahrwerk H&R Spezialfedern, Typ 29485-1, Federkennz.: 29485VA und 29485HA, schwarzmet.*"



    Im Gutachten heißt es:
    "0. Allgemeines
    Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung schriftlich bestätigt hat."



    1.) Warum kann demgegenüber in der ABE folgendes stehen:
    "5. Prüfung des Anbaus
    Eine Prüfung des Anbaus der Sonder-Fahrwerksfedern durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder den Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen gem. § 19 Abs. 3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten."



    Ich habe jetzt genau dasselbe Fahrwerk nochmal gekauft, weil das alte sichtlich an den Federn korridiert ist.




    2.) Ist es eine Umrüstung, wenn ich das Fahrwerk gegen das typengleiche auswechsel?

    Ich tausche es gegen das Typengleiche Fahrwerk aus.


    3.) Muss ich das Fahrzeug jetzt nochmal für eine Abnahme vorführen?



    H&R lackiert die Federn nun nicht mehr schwarz, sondern in einem dunklen Blauton. die o.a. Eintragung wäre somit nicht mehr ganz korrekt "schwarzmet."



    4.) Fahrzeugpapiere müssen jetzt vermutlich auch berichtigt werden, oder wird sowas als nicht relevant eingestuft?



    Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung.

  • In meiner Abnahme des B12 stehen nur die Nummern der Federn, wenn die identisch sind besteht kein Handlungsbedarf.


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • "Wichtig" ist das SÄMTLICHE evtl vorhandenen Markierungen sowie aber vor allem alle Nummern und Bezeichnungen sichtbar und identisch mit denen in deiner ABE/Eintragung sind
    -das betrifft natürlich NUR die Federn ...welche Stossdämpfer da am Ende verbaut sind interessiert tatsächlich seltsamerweise nicht.


    Wo es bei manchen Leuten sicherlich nicht Schaden wird das der Selbsteinbau im Anschluss noch einmal von einem Fachmann begutachtet wird geht es bei der Eintragung ansich ja nur um die Veränderung der Fahrzeugeigenschaften bezogen auf Höhe etc. -da sich durch den Austausch identischer Komponenten keine erneute Veränderung ergibt wird ein erneutes Vorführen nicht wirklich notwendig.


    Wenn man es allerdings wirklich ganz genau nimmt muss auch der erneute Umbau begutachtet werden -da es laut "Text" um die Begutachtung des korrekten Einbau der Teile geht -das kann ja natürlich tatsächlich unabhängig der verwendeten Teile durchaus schief gehen.


    "Wo kein Kläger -da kein Richter" allerdings könnte die unterschiedliche Farbe der Federn bei einer Kontrolle erstmal zu Unstimmigkeiten führen wenn man an den Falschen gerät.

  • [...] zu 20: Höhe minus ca. 35/20 mm,

    Müsste da nicht der genaue Abstand Radmitte zur Unterkante Kotflügel stehen (Nachdem sich das Fahrwerk gesetzt hat/eingefahren ist)? Woher kennen die denn die original Höhe sonst? SA226 verbaut und schon ist die Frage, was ist der Bezugspunkt der ca. Angabe sein soll.



    Ich würde mal einen DEKRA (oder andere Prüfgesellschaft) Prüfer fragen - anhand der KBA Nummern können die das Gutachten mal nach den aktuellen Gesichtspunkten bewerten. Notfalls noch mal eintragen lassen - geräts du an den Falschen wird das garantiert teurer.... vgl. siehe unten :pinch:



    Entscheidend sollte aber -wie erwähnt wurde- nur die Übereinstimmung der KBA Nummer sein.


    allerdings könnte die unterschiedliche Farbe der Federn bei einer Kontrolle erstmal zu Unstimmigkeiten führen wenn man an den Falschen gerät.

    Kommissar Mertens: Das macht dann 150€. Und zu laut ist der Hobel auch noch + 250€ oben drauf.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Ich hatte beim TÜV persönlich nachgefragt und die Papiere vorgelegt. Entscheidend ist die KBA Nummer. Die geänderte Farbe sei unwichtig.