Handelt es sich bei dem Unternhemnen um eine Kapitalgesellschaft handelt und wird an einen Gesellschafter oder eine nahe stehende Person verschenkt, gilt dieser Vorgang als versteckte Gewinnausschüttung und ist steuerpflichtig.
Richtig! Außer, dass es "verdeckte" heißen müsste.
Diese würde dann das zu versteuernde Einkommen der KapG wieder erhöhen und auf privater Ebene des Gesellschafters zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen.
Falls es sich bei der Firma um ein Einzelunternehmen oder Personengesellschaft handelt, würde eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen vorliegen, die eine unentgeltliche Wertabgabe darstellt und somit einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung gleichgestellt wird(§3 Abs. 1b i.v.m. §1 Abs. 1 Nr.1 UStG).
Es besteht eine Umsatzsteuerpflicht!
Die Umsatzsteuer bemisst sich mit 19% der Wiederbeschaffungskosten(§10 Abs. 4 Nr. 1 UStG).
War mal ein kleiner Exkurs ins Steuerrecht.
Alle Angaben trotzdem ohne Gewähr!