Mein gott einige sind wieder hilfsbereit.
Du kannst die felgen bei nem gutachter der auch ahnung hat mit nem vergleichsgutachten über paragraf 12a eintragen.
Passen die felgen und schleift nix, dann steht dem nix im wege!!
Mein gott einige sind wieder hilfsbereit.
Du kannst die felgen bei nem gutachter der auch ahnung hat mit nem vergleichsgutachten über paragraf 12a eintragen.
Passen die felgen und schleift nix, dann steht dem nix im wege!!
moin.
ich hatte das gleiche problem mit meinen "oz"felgen.
beim tüv einzelabnahme machen lassen.
dachte das wird jetzt richtig teuer.
aber hat nur 78,85€ gekostet (+12€ für neuen fahrzeugschein).
also auf zum tüv
Mal davon ab, dass die dinger nicht grundlos geschenkt bekommen hast (liegt wohl klar am aussehen), kannst du die fehlen per Einzelabnahme sicherlich eingetragen bekommen. Kostenpunkt liegt meist bei ca. 100€ +-40
...Du kannst die felgen bei nem gutachter der auch ahnung hat mit nem vergleichsgutachten über paragraf 12a eintragen...
Also § 12a sagt mir gar nichts, ich kenne nur die Eintragung mit entsprechendem Prüfzeugnis nach § 19 (3) StVZO bei einem PI oder aaS oder nach § 21 StVZO (Einzelabnahme) beim aaS
Stimmt paragraf 19!!
Sorry!!
zur eintragung muss aber auch die Traglast stimmen.
Tut sie das nicht, kann ers vergessen.
dann geht auch nix mit einzelabnahme.
Also es tut zwar nichts zum Thema, wobei ich der Meinung bin, dass man ALLES eingetragen bekommt, sofern keine Gefährdung für den Straßenverkehr gibt!
>>>>>Sagt mal weviele Beiträge in diesem Thread wurden eigentlich gelöscht???
Gibt es eine Art Rekord hier im Forum, den es zu schlagen gilt?^^