Möchte mich an der Stelle auch mal einklinken, da ich mit der ganzen Eintragerei auch net so ganz klar komme. Folgende Situationen:
A: Tieferlegungsfedern eingetragen, 19" Räder mit ABE (Tachoprüfprotokoll vorhanden, Justierung nicht notwendig) ---> Sommerkombination
Muss ich jetzt damit zum TÜV und was abnehmen/eintragen lassen?
B: Tieferlegungsfedern eingetragen, 17" Originalräder, Spurplatten mit Teilegutachten --> Winterkombination
Spurplatten müsste ich doch theoretisch eintragen lassen...das müsste doch dann ne Einzelabnahme wegen dem geänderten Fahrwerk sein, oder?
TÜV ist bei mir immer im Oktober, daher würde mich in erster Linie die Winterkombination interessieren.