HILFE! 330i SMG spinnt!!!

  • Der Händler hat schon am Anfang gesagt das der Schaden nicht von ihm ist, das es jederzeit aufkommen könnte, somit hat er indirekt gesagt das er nichts unternehmen wird.


    BMW konnte mir auch nicht sagen, ob es vor dem Kauf schon kaputt war, deswegen muss ich es reparieren lassen. Werde halt jetzt versuchen, mit Anwalt die Sache zu klären.

  • Zitat

    Original von M3_TDI
    Der Händler hat schon am Anfang gesagt das der Schaden nicht von ihm ist, das es jederzeit aufkommen könnte, somit hat er indirekt gesagt das er nichts unternehmen wird.


    Das ist mal ganz simpel ausgedrückt sein Pech. Im Rahmen der Sachmängelhaftung muss er beweisen das der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Das kann er nicht. In der Rechtssprechung wird üblicherweise bis 6 Monate nach dem Kauf bei auftretenden Mängeln davon ausgegangen das diese bereits beim Kauf vorlagen.


    Da es bei dir gerade mal 2 Tage waren hätte er vor keinem Gericht eine Chance. Allerdings, wie schon zu Anfangs gesagt, musst du dem Händler die Chance geben diesen Mangel zu beheben. Wenn er dem nicht nach kommt bin ich mir nicht sicher ab wann du dein Auto bei einer anderen Werkstatt reparieren lassen darfst um eventuell noch einen Anspruch auf Kostenübernahme zu haben.


    Fakt ist, der Verkäufer hätte diesen Schaden selbst beheben müssen oder die Behebung veranlassen. Auf seine Kosten versteht sich. Du hättest sogar nach einer gewissen Anzahl erfolgloser Nachbesserungen das Recht auf die Rückgabe bei voller Erstattung des Kaufpreises.


    Also das was der Verkäufer da abzieht ist rechtlich gesehen eine Lachnummer.