Musstest du was zahlen?? Wieviel KM hat dein Fahrzeug eigentlich?
Meiner Meinung nach hättest du für die Kupplung auch nichts zahlen müssen.
Die Kupplung mag in der Garantie nicht mit inbegriffen sein aber die gesetzliche Gewährleistung besagt, dass alle Schäden (außer natürlich Unfallschäden etc) die innerhalb eines halben Jahres am Fahrzeug auftreten müssen schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.
Die Beweispflicht liegt innerhalb des ersten halben Jahres beim Händler!
MFG Chris