warum werden erst "günstig" Felgen gekauft und danach nachgeschaut ob die wirklich passen?
Die Felgen sind vom Vorbesitzer sowas würde ich sicherlich nicht kaufen!
warum werden erst "günstig" Felgen gekauft und danach nachgeschaut ob die wirklich passen?
Die Felgen sind vom Vorbesitzer sowas würde ich sicherlich nicht kaufen!
Kannst den mist theoretisch per Einzelabnahme eintragen lassen, oder auf einen "dummen" Prüfer hoffen, dem es egal ist oder es nicht bemerkt.
EInzelabnahme wird ca. 100€ kosten.
Mein Rat: Verkauf die Teile (Reifen sind eh nicht von der tollsten Marke) und kauf dir was schönes Originales
Joa mach ich auch !
Ich wechsel einfach mal auf Winterreifen und schaue dann mal bis zum nächsten Sommer das ich mir was gescheites hole.
Drecks Felgen...
So nach langem hin und her schreiben.
Habe ich das bekommen was ich eig. auch hatte das einzige Gutachten was die Firma besitzt ist anscheinend für die e36 jedenfalls ist mein 325ti nicht dabei
So hier ist es:
http://netload.in/dateiRqKHSseTcb/BMW 3 5x120-1.pdf.htm
Nun ist die Frage was tun ?
Sooo nun ist endlich mal die Farbe raus gefunden und zwar:
STOFF/LEDER EUROPE/ANTHRAZIT (H3AT)
Gehe ich richtig der Annahme an das http://www.lederzentrum.de/farbmuster.html?herstellerid=4 "Anthrazit" (also das erste) die richtige Farbe für mich ist!
Wollte nur mal sichergehen.
Gruß
Hast recht.
Nächstes Problem, mir ist gerade aufgefallen das dort wirklich jeder BMW drin steht nur leider die e36. Daran da es dort nur 323ti gibt und keinen 325ti.
Gilt das Gutachten jetzt doch nicht oh man bin überfragt!
Damit musst du zum Tüv und kannst die Felgen für ca. 40€ eintragen lassen
Da stand aber irgendwas von ABE auf der ersten Seite.
Nein, hier sind nur die Umbereifungsmöglichkeiten mit ORIGINAL-Felgen, bzw. Felgenmaßen schonmal vorab vom Werk eingetragen.
Da Du aber keine originalen Räder, sondern welche aus dem Zubehörmarkt fährst, müssen diese eingetragen werden! Außer das entsprechende Felgengutachten für Dein Fahrzeug befreit Dich davon! Da die Räder allerdings schon etwas älter sind, bin ich mir 99,9%ig sicher, daß diese Befreiung im GA nicht enthalten sein wird und die Eintragung vorgeschrieben ist!
BTW: Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, vom TÜV ein Beiblatt bei der Abnahme zu bekommen (nach §19.2 glaube ich?). Findest Du in Deinen Unterlagen evtl. ein DIN-A4 Blatt vom TÜV, mit dem die Abnahme bereits erledigt wurde? Nur mal so als Tip gemeint....
Ich Fall vom Stuhl das habe ich UNTER dem Wagenheber gefunden, im Kofferraum:
[Blockierte Grafik: http://www8.pic-upload.de/thumb/22.07.11/m7gqzj8pc5og.jpg]
Bin ich nun endlich befreit ?
Eine überraschende Entwicklung hat sich ergeben.
Und zwar habe ich mir den alten Fahrzeugbrief angesehen und das gefunden (alten Fahrzeugschein habe ich nicht):
[Blockierte Grafik: http://www8.pic-upload.de/thumb/22.07.11/ke7r3j2qjq6c.jpg]
Ist das jetzt eingetragen oder nicht?
Ich hab ganz vergessen das der Fahrzeugschein + Brief ja neu sind.
Gruß
Danke Leute !!
Seid immer eine Hilfe