Beiträge von Feiershorty

    In diesem Zusammenhang habe ich auch nochmal eine Frage. Ich hatte erst vor kurzem eine große Inspektion bei der die Bremsen neu gemacht wurden (Beläge, Scheiben, Klötze) - hat insgesamt mit selbst mitgebrachtem Öl und Filtern etc. um die 1000 Euro gekostet. Dann brauchte ich noch neue Reifen hinten, über 200 Euro. Da ich nun noch einmal knapp 2000 Euro investieren muss um den Turbolader zu erneuern hat mich der Wagen innerhalb von 1,5 Monaten mehr als 3000 Euro gekostet.
    Jetzt hoffe ich natürlich, dass es das erst einmal war. Und vor allem, dass der Wagen (insbesondere Getriebe und Motor) noch ein paar Jahre hält.


    Allerdings habe ich nun im Forum diverse Sachen gelesen und habe mich gefragt, was ich davon machen müsste um eventuellen gravierenden Folgeschäden vorzubeugen und was die jeweiligen Reparaturen in der Werkstatt kosten würden.
    E 46, 320d Touring Facelift, 02/2002, 165.000 km, scheckheftgepflegt (ab ca. 100.000 km bei freien Werkstätten).


    - Kurbelgehäuseentlüftung (wurde laut Gebrauchtwagengarantiegeber bei der letzten Inspektion nicht durchgeführt, obwohl dies gemäß BMW Servicevorschrift fällig gewesen wäre - oder ist das KGE bei einem neuen Turbolader ohnehin automatisch ein neues?)
    - Drallklappen (Hat der Motor diese überhaupt? Ist ein Euro 3 mit nachgerüstetem DPF. Wie hoch ist das Risiko eines Motorschadens? Ich möchte den Wagen schon noch ein paar Jahre fahren. Kann man diese bei BMW erneuern lassen? Wie teuer?)
    - Entlüftungseinheit (Ölabscheider)
    - AGR Ventil
    - Injektoren
    - Kühlmittel (wurde bei der Inspektion offensichtlich vergessen, wurde laut Serviceheft 2007 bei 108 tkm das letzte Mal gemacht)
    - Querlenker (die klackern/plocken schon seit der ersten Probefahrt - ist das sicherheitsrelevant oder kann ich damit bis zum TÜV im November 2014 warten? Bei der Inspektion hat die Werkstatt nichts angemerkt)


    Vielen Dank schon einmal im Voraus und beste Grüße!

    Ich habe weder Ahnung noch Werkzeug noch Werkstatt - selber machen kommt demzufolge nicht in Frage. Ich kenne auch niemanden der so etwas kann.
    Ich lasse das jetzt bei BMW machen. Hinsichtlich Gewährleistung des Händlers meinte die Anwältin ich soll den Wagen reparieren lassen, dann schicke ich die Rechnung an den Händler. Falls dieser diese nicht begleicht, schreibt die Anwältin ihm einen Brief - vielleicht zahlt er dann. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten wie sich das Ganze entwickelt. Auf jeden Fall sollte das Auto nächste Woche wieder einsatzbereit sein :thumbsup: - ich allerdings um knapp 2000 Euro ärmer :thumbdown: .

    Der Verkäufer zeigt sich leider überhaupt nicht kooperativ und meint, ich hätte das Risiko eines Turboschadens bewusst in Kauf genommen. Das stimmt ja eigentlich auch, aber deswegen hatte ich ja die Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, welche mich dagegen absichern sollte. Insofern bin ich eigentlich auch nicht sauer auf den Händler sondern auf die Versicherung, da diese, wie eingangs beschrieben, aus nichtigen Gründen nicht bereit sind die Reparaturkosten anteilig zu zahlen. Wenn die Versicherung gezahlt hätte, hätte ich meinen Anteil ohne Murren selbst getragen, ich hatte eigentlich nicht geplant den Händler zu involvieren...

    @ Tommy: Ich persönlich war ehrlich gesagt auch verwundert über die Aussage der Anwältin. Ich hatte eigentlich mit einem Haftungsausschluss auf Grund der Sachlage und des Vermerks gerechnet. Die Anwältin meinte allerdings, dass sie auf KFZ-Vertragsrecht spezialisiert ist und seit 15 Jahren in diesem Bereich tätig ist. Die Homepage erschien mir auf den ersten Blick auch erst einmal vertrauenswürdig (http://www.anwalt-dr-tiedtke.de/index.html). Nichtsdestotrotz stelle ich mir folgende Frage: Lohnt es sich, sich für eine Reparatur i.H.v. 1850 Euro auf einen Rechsstreit einzulassen? Und inwiefern kann ich auf die Aussage der Anwältin vertrauen, dass die Aussichten auf Erfolg groß sind? Vielleicht will sie ja auch nur Geld verdienen, wenngleich sie weiß, dass wir bei einer Gerichtsverhandlung ohnehin verlieren würde und ich die Kosten tragen muss...
    Falls jemand von euch Erfahrungen in diesem Bereich hat bin ich über Kommentare und Tipps natürlich dankbar!
    Viele Grüße

    Danke für den Tipp mit der Anwaltshotline - und hallo zusammen :)


    Ich habe mit einer Anwältin telefoniert. Sie meinte, dass der Händler durchaus haften muss und dass die Anmerkung im Kaufvertrag sogar zu meinen Gunsten ausgelegt werden würde. Denn ein Nebengeräusch ist nicht mit einem defekten Turbolader zu verwechseln. Gleichzeitig ist die Anmerkung ein Hinweis darauf, dass bereits beim Kauf ein Mangel vorlag, der sich dann weitergefressen hat und schlussendlich zum Schaden geführt hat. Ich bin mal gespannt was daraus wird...

    Ich habe im November 2012 einen 320d touring, Bj. 2002, 147.500 km gekauft.
    Der Gebrauchtwagenhändler wies mich darauf hin, dass der Turbolader ein wenig pfeift, meinte aber, dass dies laut Vorbesitzer schon lange der Fall und nicht weiter schlimm sei.
    Ich hatte mich vor dem Kauf bereits intensiv hier im Forum informiert (Turboprobleme, insbesondere Bj. 2001/2, i.d.R. bei spätestens 150.000 km kaputt) und war zum dem Schluss gekommen, dass der Kauf lohnenswert ist, wenngleich es recht wahrscheinlich war, dass der Turbo in Bälde ersetzt werde müsste. Um mich dagagen abzusichern schloss ich eine Gebrauchtwagengarantie für 2 Jahre ab, welche den Turbo mit einschließt. Im Kaufvertrag wurde unter dem Punkt "Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen" vermerkt: "Turbo hat Nebengeräusch".


    Vor ein paar Wochen war der Wagen bei der Inspektion 2 bei einer freien Werkstatt, hinsichtlich Turbolader wurde mir nichts gesagt, schien soweit alles in Ordnung zu sein, das Pfeifen hatte sich im Vergleich zum Kauftermin auch nicht deutlich verstärkt.
    Im Anschluss war ich mit dem Auto im Urlaub, und dort wurde das Turbopfeifen dann deutlich stärker (knapp über 160.000 km). Zurück in Deutschland habe ich das erste Mal Rauch im Rückspiegel beim (vorsichtigen) Anfahren mit kaltem Motor sehen können und habe daraufhin den Wagen zu BMW gebracht um den Turbo prüfen zu lassen. Ergebnis: Turbo ist hinüber, ich soll auf keinen Fall mehr mit dem Auto fahren, ansonsten riskiere ich einen Motorschaden, Reparatur ist mit 1850 Euro veranschlagt.



    BMW hat sich dann mit der Versicherung (WENA-Car) in Verbindung gesetzt. Diese verweisen darauf, dass ich das Auto angeblich innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf hätte warten lassen müssen. Ich habe mich an die BMW-Wartungsintervalle gehalten (der Wagen ist durchgängig entsprechend des BMW-Serviceheftes gepflegt), doch das interessiert die Versicherung nicht, denn die Inspektion wurde 8 Monate nach dem Kauf durchgeführt. Natürlich hatte mir der Gebrauchtwagenhändler NICHT mitgeteilt, dass es dieses Klausel gibt und mir war sie im Vertrag nicht aufgefallen. Folge: die Versicherung zahlt keinen Cent.


    Nun stellt sich die Frage: kann ich vom Gebrauchtwagenhändler Gewährleistung verlangen? Der Kauf ist ja noch kein Jahr her. Da der Kauf 10 Monate zurück liegt, liegt die Beweislast allerdings bei mir. Deshalb meine Frage: Wie kann ich beweisen, dass mir der Verkäufer ein mangelhaftes Auto verkauft hat und dieses nachbessern muss? Oder hat sich der Verkäufer durch seine Anmerkung "Turbo hat Nebengeräusch" von sämtlichen Haftungsverpflichtungen hinsichtlich des Turboladers befreit? Meinem Verständnis nach bedeutet "Geräusch" ja nicht das gleiche wie kaputt - der Turbo hat ja durchaus noch funktioniert. Insofern gibt der Händler ja sogar gewissermaßen zu, dass der Mangel bereits zum Verkaufszeitpunkt vorlag.


    Ich hoffe sehr, dass ich irgendwie gegenüber dem Händler Ansprüche geltend machen kann, ansonsten werde ich das Auto wohl nach der Reparatur wieder verkaufen müssen...


    Vielen Dank für eure Ratschläge!