Beiträge von crackbrained

    Hallo zusammen,


    ich wollte hier wirklich keinen Streit vom Zaun brechen und hoffe, dass ich mit meinem Update mehr Licht ins Dunkle bringe!


    Zunächst zum Vertrag:


    Kaufpreis lag bei rund 5000 € und die Gewährleistung wurde ausgeschlossen (Standard Vordruck von bekannten Auto-Such-Seiten). In dieser Zeit habe ich natürlich noch einige Sachen nachgerüstet (auch Zulassung), die jetzt als Schadensersatz kenntlich gemacht werden können.


    Im Vertrag steht weiter "... soweit bekannt (vorherige Zeit und im Besitz) keinen Schaden..."


    ABER: Laut Anwalt ist das aufgehoben, da das Auto nicht im vereinbarten Zustand ist und nicht wie vertraglich geregelt übergeben wurde. Deshalb habe ich Recht auf Rückabwicklung des Vertrags.


    Auch ist das Scheckheft nicht vollständig, was mir mündlich (unter Zeugen) zugesichert wurde. Und da der letzte Eintrag scheinbar nicht echt ist, ist noch ein weiterer Vertragsbestandteil weggefallen (vom unechten Stempel und der offensichtlich beabsichtigten Täuschung mal abgesehen).


    Weiter steht ein KM-Stand im Vertrag, der offensichtlich laut BMW evtl. nicht stimmt und somit was am Tacho gedreht wurde.


    In meinem Fall habe ich natürlich das "Glück", dass so viele dubiose Tatsachen vorhanden sind. Weiter wird der Anwalt nochmal genau bei BMW nachfragen, ob er weiter Informationen bekommt. Über den Inspektionsstempel und Datum kann man sicher abgleichen, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto besessen hat und wenn es sich mit dem Verkäufer oder nahen Familienangehörigen deckt, ist eine Täuschung (eine arglistige sogar) mehr als bewiesen.


    Ich habe vorhin noch ein paar Bilder gemacht, dass ihr selbst beurteilen könnt, ob ihr es gesehen hättet oder nicht. Komme wahrscheinlich aber erst später dazu, diese hochzuladen.


    Vielen Dank für die rege Anteilnahme und viele Grüße!


    EDIT!!!


    "... soweit bekannt (vorherige Zeit und im Besitz) keinen Schaden..." <--------------- Das soll bedeuten, dass während des Besitzes und davor keine Unfälle bzw. Beschädigungen bekannt sind/waren!



    Ich habe da wohl an exaktem Wortlaut gespart! Entschuldigung!

    Ich will momentan gar nicht behaupten, dass er es war, aber vllt ein ehemaliger BMW Mitarbeiter, der sowas evtl. schwarz macht...


    In jedem Fall ist es extrem krass und ab jetzt ist es glaube ich nur noch eine Frage, was noch alles aufgedeckt wird.


    Spätestens mit fehlerhaftem Scheckheft, neuer Lackierung und verschwiegenem Unfallschaden ist die Sache denke ich klar...


    Sowas krasses hatte ich noch bei keinem Autokauf..... :D


    Wenn es sein richtiger Name im Kaufvertrag war, werde ich wohl bald Kaufberatung-Fragen stellen....

    Ich war gerade bei BMW und wollte mal nach der Reparaturhistorie und dem Serviceheft fragen, in dem eine Eintragung für eine Inspektion in der lokalen BMW Niederlassung eingetragen war.


    Fakt ist: Das Auto war noch nie in der Niederlassung, die eine Eintragung ins Scheckheft gestempelt hat. Weiter sind wohl mal Stempel verschwunden und BMW ist jetzt auch dran interessiert das aufzuklären. Die Unterschrift im Serviceheft ist in der Niederlassung nicht bekannt.


    Weiter wurde mir gesagt, dass in einer "inoffiziellen" Datenbank etwas von 190.000 km Inspektion steht, obwohl das Fahrzeug momentan 170.000 km auf der Uhr hat. Der Serviceleiter sagte er kann nichts beweisen und diese Datenbanken können auch mal etwas durcheinander bringen, aber wenn man das alles so hört wäre es nicht verwunderlich, wenn am km-Stand was falsch ist.


    Das wird immer krasser... Morgen hab ich zum Glück einen Termin beim Anwalt bekommen...

    Ein wesentlicher Punkt, den ich noch genauer hervorheben will ist, dass laut Angabe des Verkäufers das Auto seit Anbeginn nur innerhalb der Familie weitergegeben wurde. Rein logisch betrachtet kann man davon ausgehen, dass man in einer Familiensituation von einem Unfall Wind bekommt.


    Ich möchte aus dieser Sache nicht mehr rausziehen, als mir zusteht und ich bin auch kein Freund von scharf schießen. Allerdings ist es auch nicht die feine Art eine Beschädigung dieser Art zu verschweigen bzw. nicht zu erwähnen und ich möchte nur das, was mir zugesichert wurde.


    Laut einigen Seiten im Internet und BGH Urteilen gab es wirklich bestimmte Schadensgrenzen, ab denen ein Wagen als Unfallwagen deklariert werden muss. Meines Wissens und auch nach einiger Recherche ist auch eine komplette Lackierung unaufgefordert zu erwähnen! Auch ein Ausschließen des Unfalls "ins Blaue hinein", also ohne genaue Informationen, kann auch schon als arglistig ausgelegt werden.


    In diesem Fall wurde gar nichts von Lackierung oder Unfall erwähnt. Wenn ich eine Lackierung bei optischen Mängeln vornehmen lasse und das Auto danach top aussieht, kann man doch davon ausgehen, dass dies zum Preis steigern erwähnt wird. Und dann hätte ich auch nichts dagegen.


    Vor dem Verkauf wurde das Auto auch noch einmal professionell aufbereitet und laut Gutachter heute konnte man die Lackunterschiede deshalb nicht genau sehen.


    Dass das unter Umständen einen sehr langen Weg gehen wird ist mir klar, aber ich hoffe dennoch, dass sich das recht schnell in Wohlgefallen auflöst. Wenn möglich für beide Seiten.


    @ AndiLatte Evtl. werde ich heute nochmal bei BMW direkt vorbeifahren und den Fahrzeugschlüssen auslesen lassen, dankeschön für den Tipp!


    Vielen Dank für eure Beiträge und viele Grüße!

    Grundsätzlich spricht eine neue Lackierung nicht immer für einen Unfall. Dass man das selbstverständlich auch aus optischen Gründen machen kann ist klar, allerdings hat es mich und den Lackierer stutzig gemacht.


    Um hier ein Update zu geben, war ich heute bei einem Gutachter in der Umgebung und er hat den Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handelt. Scheinbar war es ein massiver Seitenschaden bei dem auch das Dach beschädigt wurde (wurde beilackiert an der Unfallseite). Weiterhin wurde ich nie über diesen Unfall informiert und auch der Kaufvertrag bestätigt die Unfallfreiheit.


    Auch der Gutachter hat mir nun rechtliche Schritte empfohlen, da es sich um eine erhebliche Beschädigung gehandelt hat.


    Viele Grüße und danke für die Beiträge!

    Guten Abend zusammen,


    dies ist mein erster Post im Forum und leider habe ich gleich ein größeres Problem und muss euch um Hilfe bzw. Rat bitten. Ich hoffe ich habe für dieses Thema das richtige Unterforum erwischt, falls nicht bitte ich um eine Verschiebung in die richtige Kategorie.


    Vergangenen November habe ich einen E46 320Ci M54 Baujahr 3/01 von Privat gekauft (bin leider noch nicht zu einer Vorstellung im Forum gekommen). Das Fahrzeug war optisch und technisch in super Zustand. Der Lack war außerordentlich gut und die einzigen ersichtlichen Mängel waren eine Rostblase am linken hinteren Radlauf und zerrissene Nähte an den Wangen der Sportsitze. Die Rostblase ist in 2 Monaten erheblich größer geworden und breitet sich jetzt sogar auf die Außenseite des Fahrzeugs aus.


    Heute bin ich zu einer Lackierei gefahren, um mir einen Kostenvoranschlag für eine Rostbeseitigung geben zu lassen. Nach kurzer Durchsicht des Meisters sagte er mir, dass der linke hintere Kotflüge mit 95%-iger Sicheheit getauscht wurde. Desweiteren wurde fast das komplette Auto (bis auf Heckklappe und vorderen rechten Kotflügel) neu lackiert. Sogar Dach und Türen waren komplett neu lackiert. Die Lackdicke reicht von 150-600 µm. Im Kaufvertrag und auf Nachfrage wurde mir versichert, dass das Auto keinerlei Unfallschäden oder andere Beschädigungen hatte. Das Fahrzeug befindet sich laut Aussage des Verkäufers (2 Zeugen) seit jeher in Familienbesitz. Der vorherige Besitzer ist allerdings nicht im Brief vermerkt.


    Der jetzige Zustand ist eine komplette Durchrostung des Kotflügels. Der Radlauf in Richtung Fahrerseite ist weich und kann mit etwas Druck durchstoßen werden. Die Ursache ist wahrscheinlich eine fehlende Dichtung an der Heckscheibe zum Kotflügel, an der es auch schon Rost gibt und Wasser ungehindert eindringen kann. Die Kosten für eine Reparatur könne man nicht absehen, da man dazu erst den gesamten Kotflügel abbauen müsste und sich dies schon um die 4000 € kosten würde.


    Der Lackierermeister empfahl mir meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und im Notfall mit anwaltlicher Unterstützung den Vertrag rückabzuwickeln, da alles auf einen verschwiegenen Unfall hindeute.

    Laut Angaben eines Anwalts bei der Rechtsschutzversicherung muss ich nun beweisen, dass der Verkäufer von diesem Mangel gewusst hat.


    - Gibt es eine Möglichkeit das Alter der Beschädigung bzw. des Lacks zu bestimmen?
    - Gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit vorangegangene Unfälle durch Recherche herauszufinden?
    - Was wäre euer Rat, um dem Verkäufer nachweisen zu können, dass er diesen Mangel verschwiegen hat?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und allzeit gute Fahrt!


    Viele Grüße,


    Dominic