Beiträge von Doenermaxi

    Ich habe das mit den Schrauben jetzt verstanden. Mein bzw. das Problem ist, dass diese Behr/Hella diese obere Öffnung verschließt, sie ist zwar angedeutet (und wird auch gebraucht um die Montageplatte auszurichten), es ist aber egal welche Schraube man nun reindreht. Damit hat der Einbau heute funktioniert. Danke für die Hilfestellung.

    Hallo Forum,


    der Kühler meines 2001er 325Ci ist undicht. Ich habe inzwischen zwei Behr-Kühler bestellt, die leider beide eine Öffnung "zu wenig" haben. Die Vergleichsnummern von BMW bzw ETK sind irreführend. Kann mir einer weiterhelfen? Ich möchte ungern noch die drei verbliebenen Varianten bestellen, damit einer passt. Ich bitte vorab um Nachsicht für meine Blödheit.


    Fotos:
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    Für jedee Hilfe dankbar. Schönen Abend.


    Max :cursing:

    Hi Dani, danke!
    Das mit der Software war mir wichtig. Und Du hast recht, Nutzlasterhöhung gab es nicht im Coupé...
    Ich will es halt nur ein paar Monate fahren und dann das Fahrzeug im ansonsten absoluten Serienzustand wieder abgeben, Eintragungen sind mir da ein Dorn im Auge. Und eine gelochte Scheibe fällt nunmal auf, massiv würde es sicher kein Sch..Nutztier bemerken.


    Also ich hab meine Meinung dazu kund getan.


    Denn die EG-Typgenehmigung unterscheidet ja nur nach Karosse und den entsprechend angeboten Motoren.
    Wenn ich jetzt also eurer Argumentation folge, kann ich ja auch ohne Probleme Motoren umbauen ohne das in die Papiere aufnehmen zu müssen.

    ...ich glaube, die Typgenehmigung bezieht sich quasi auf eine "Schlüsselnr.", also keine Änderung von Motor, Karosserie, Lenkung, Abgas,...

    In der ABE eines 325er ist aber nun mal der Einbau einer 330er Bremse nicht als Sonderausstattung eingetragen.
    Bei der Bremse - oder auch Fahrwerk, Räder usw. - versteht der Gestzgeber nun mal keinen Spaß :lehrer:



    Bau ein und habe einen - hoffentlich nicht mit Menschenschaden - Unfall und die stellen fest das die Bremse nicht original und auch nicht eingetragen ist... :gruebel:

    Ich wiederhole mich: mit der S100A - einer aufpreispflichtigen Sonderausstattung - bekam der 325i ab Werk die 330i Bremsanlage auf der Vorderachse, während die Hinterachse unverändert blieb, genau so also, wie ich es verbauen möchte. Ich bin der Überzeugung diese Variation ist in der Typgenehmigung für den 3er enthalten. Ich entschuldige mich, wenn die Frage hier zu speziell ist.

    .... dies sollte per se erstmal kein Problem sein, da es sich ja genaugenommen nicht um einen Umbau sondern um die Nachrüstung einer werksmäßig erhältlichen Sonderausstattung handelt - richtig?

    Änderungen an der Bremsanlage bedürfen der Begutachtung durch einen Sachverständigen.
    Punkt aus Ende.
    Und da ist es völlig Fritte ob du die vom 330 auf nen 325 baust, oder ne Lambo 6 Kolben-Anlage in nen Dacia.

    Korrigiere mich bitte, wenn du es besser weißt, aber ich meine, es ist so: die Allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs beeinhaltet alle möglichen, miteinander kombinierbaren Sonderausstattungen. Änderungen innerhalb dieser ABE bedürfen keiner Eintragung oder Abnahme. Beispiel: Nachrüstung eines M-Pakets, originaler Anhängerkupplung, Xenonlichts usw.


    Genauso verhält es sich - meiner Meinung nach - mit einer Bremsanlage. Bei Mercedes ist es bspw. teilw. so dass beim AMG-Paket gelochte Scheiben verbaut werden, diese lassen sich auch ohne Abnahme, Eintragung usw. nachrüsten - wird auch von offizieller Seite so kommuniziert.


    In Verbindung mit der Compoundscheibe, die vermtl. nur für 330i/330d freigegeben ist, verhält es sich dann wieder anders.

    Hallo allwissendes Internet. Ein paar Fragen zur Umrüstung der Bremse: ich möchte meinen 325i an der Vorderachse um die 325mm-Bremsanlage des 330 erweitern.


    Mechanisch passt bekanntlich alles. HBZ und BKV sind ebenfalls identisch.
    Die Kombination aus der 325mm-Anlage und der 294mm-Bremsanlage auf der Hinterachse (serienmäßig bis 328i) hat z.B. der E85/E86 3.0si oder auch der E46 mit der Sonderausstattung "S100A Nutzlasterhöhung". Somit ist der Verbau erstmal legitim.


    1. Ich frage mich allerdings ob o.g. Fahrzeuge eine Anpassung der Software von ABS/ESP o.ä. erhielten um den Unterschied der Bremsbalance anzugleichen?


    2. Weiterhin möchte ich die Anlage nicht eintragen (ich werde das Fzg. in absehbarer Zeit verkaufen und möchte dazu den Serienzustand wiederherstellen und die Bremse dann auf einem E36 o.ä. weiterfahren), dies sollte per se erstmal kein Problem sein, da es sich ja genaugenommen nicht um einen Umbau sondern um die Nachrüstung einer werksmäßig erhältlichen Sonderausstattung handelt - richtig?


    3. Und zu guter Letzt: ich werde die Compoundscheiben montieren, die es als originale Nachrüstung von BMW gab. Liegt diesen Scheiben ein Papier (ABE, ..) bei, ist evtl. sogar für den 330 eine Eintragung der Scheiben vorgesehen?


    Viele Grüße


    Max :whistling:


    Nachtrag: Lösung in diesem Beitrag.