Da ich zufällig
TÜV Beschäftigter bin:
Nur weil die 18Zoll im BMW Umrüstkatalog aufgeführt sind, heisst das NICHT, das sie nicht
eingetragen bzw. vorgeführt werden müssen.
Die orig. 18Zoll (z.B. V-Speiche 72) sind für den e46 genehmigt, ausschlagend hierbei ist jedoch,
was explizit in der Fahrzeug ABE bzw. EG Typgenehmigung Deines 3ers drinsteht.
Du darfst nach wie vor alle die orig. BMW Räder ohne Eintrag fahren, die im alten Kfz-Brief stehen.
Falls Du den alten Kfz-Brief nicht mehr hast, kannst Du an einer TÜV Station Dir einen Ausdruck
erstellen lassen, welche orig. BMW Rad-/Reifenkombinationen explizit für Deinen 3er freigegeben sind,
die Du also einfach so fahren kannst. Sind sie nicht in der ABE/EG Genehm. hinterlegt, ist
zumindest eine Abnahme nach §19.3 StVZO erforderlich.
Kannst mir ja per PN die Schüsselnr. zu 2.2 (6-8stellig) schreiben, dann schau ich morgen
im Büro mal nach