Die aLwR ist bei Xenon vorgeschrieben. Da sind die beiden Stellräder am Lichtschalter nicht vorhanden. Es sind so Gestängedie die Leuchtweite stetig nachjustieren. Wenn das Auto gestartet wird fährt das Licht runter und dann in die richtige Stellung. Bei Fahren regelt es auch stetig nach, kann man ganz gut im Dunkeln sehen. Es gibt keine größere Leuchtweite bei Bodenwellen etc.
Beiträge von Nolle
-
-
Auch gut!
-
Denke die werden von V-Pixel sein
Sehen echt gut aus -
Wenn du deine Anlage noch nicht lange hast, ab zu Ausrüster und bei dem auf Nachbessung pochen. Ansonsten würde ich auch einen Autogasfachbetrieb aufsuchen und ihm dein Problem schildern. Ist mit Sicherheit nur eine Kleinigkeit.
-
Wahrscheinlich musst du den Fehlerspeicher auslesen und löschen lassen.
-
Da fühlt sich aber jemand auf den Schlips getreten.
Wenn du einfach die Suche bemühen würdest, hättest du gar kein eigenes Thema erstellen müssen.
Da wurde schon Einiges drüber geschrieben. -
Schau mal bei SalesAfter oder hier:Teilekatalog
-
Unbelehrbare und Besserwisser gibts immer wieder.
Warum du nicht in einem Feuerwehrforum schreibst ist wohl klar.
Desweiteren denke ich nicht das du wirklich weist wovon du sprichst, aber das ist ja dein Problem
Manche meinen das der Melder einem alles erlaubt. Überleg dir lieber mal was ist, wen du auf einer Alarmierung auf dem Weg zm Gerätehaus jemand schadest!?
Ob dann auch wirklich alle hinter dir stehen? Kollegen, Gemeinde etc.?
Aber das musst du für dich selber entscheiden IMHO.
Viel Erfolg.
P.S. : Da du mich nicht kennst und weist was ich mache oder wer ich bin, erspar dir bitte Kommentare über mich und meine Person. -
Habe gerade noch was gefunden:
Der Feuerwehrmann besitzt in seinem Privat-PKW Sonderrechte gemäß § 35 StVO. Das ist so und lässt sich (ohne weiteres) nicht ändern und ist unbestritten.
Allerdings wiegt der Aspekt der öffentlichen Ordnung hier viel schwerer als die meisten Verstöße, schon deshalb, weuil der Feuerwehrmann eben nicht im Einsatzfahrzeug sitzt.
Die Sonderrechte sind nicht genauer definiert als in § 35, es handelt sich hier immer wieder um Abwägungsfragen. Fährt der Feuerwehrmann bei rot in eine Kreuzung ein und werden dadurch andere gefärdet, wird das definitiv nicht durch § 35 abgedeckt sein. Das Halten im Halteverbot idR schon, und auch das gefahrlose Übertreten der Höchstgeschwindigkeit.Was auf keinen Fall erlaubt ist ist die Verwendung lichttechnischer Einrichtungen (Blaulicht, Frontblitzer, beleuchtete Dachschilder, wobei diese Dachschilder einer gewissen Duldung unterliegen).
Dieser § 35 StVO gilt im gesamten Bundesgebiet, einzelne Feuerwehren haben interne Dienstanweisungen bezüglich der Sonderrechte erlassen, das solltest Du bei Deiner FF erfragen.
Grudsätzlich gilt: Du hast Sonderrechte, da allerdings kein anderer VT das weiß, sind die erheblich eingeschränkt, da Du nur solche Sonderrechte wahrnehmen darfst, die die öffentliche Sicherheit nicht gefährden.
Was Du nicht hast, sind irgendwelche Wegerechte nach § 38 StVO, niemand muß Dir Platz machen und Du darfst niemanden nötigen, die Platz zu machen.
-
Zitat
Original von 320dFFW
e......für alle die jetz drauf Antworten sollten das dies verboten ist das weiß ich, aber wie gesagt bin in der Feuerwehr und da gibt es Ausnahmeregelungen........
vielen Dank im Vorraus
Absoluter Schwachsinn
Da gibt es keine Ausnahmeregelung, es ist in Deutschland verboten und somit total über.
Wenn du damit einen Unfall baust, bist du eh Schuld.
Spar dir lieber das Geld und nehm an einer §35 & §38 Schulung statt, falls dir das was sagt