Ich verstehe deinen Ärger einerseits, kann dir andererseits aber von solchen Handlungen nur abraten. Warum?
Deine Teilkasko hat den Schaden beglichen und da kann man doch nicht steigen. Würdest du deinen Vorstellungen aber nachgeben handelst du unverhältnismäßig und wirst dein Leben lang an den Dieb Schadensersatz zahlen, das er die die Stoßstange klauen wollte ist nicht okay, aber ihm deswegen eine Hand abzuhacken steht dazu nicht in Relation, das Mittelalter ist auch vor Justizia nicht mehr anwendbar.
Also, entweder die Polizei rufen oder (kann ich hier öffentlich keinem raten) ... und unter dem Aspekt Notwehr abtun. Allerdings würde ich da immer die Versicherung vorziehen anstatt mir wegen sowas Ärger mit dem Gesetz zu verschaffen.