Vollkasko & Firmenfahrzeug

  • Hallo,


    momentan beschäftigen mich 2 Fragen.


    Frage 1:
    Bis jetzt hatte ich für mein Fahrzeug immer nur Haftpflicht und Teilkasko (ab 2012 SF15). Mit welcher Klasse steige ich denn ein, wenn ich für mein Fahrzeug statt Teil- lieber eine Vollkasko nehme?


    Frage 2:
    Ich habe ab nächstem Jahr die Möglichkeit ein Firmenfahrzeug über die 1%-Klausel zu nutzen. Wie verhält es sich denn, wenn ich zum Beispiel jetzt meinen Privat-Pkw abmelde und dann nach ein paar Jahren wieder auf mich versichern möchte? Steige ich dann wieder mit derselben SF-Klasse ein, wie ich aufgehört habe oder wie verhält es sich dann?


    Vielen Dank schon einmal im voraus.

  • Urghs, die Fragen kann ich nicht beantworten,
    aber schreib unserem "Power" mal eine PM denn
    er sollte dir da bestimmt weiter helfen können.


  • Servus,


    habe die Pm erhalten.


    Zu ersten Frage:


    Gänig ist es den Versicherungsnehmer in die gleichen Schadenfreiheitsrabatte einzustufen, die er sich auch in der Haftpflicht erfahren hat (oder auch per Sondereinstufung erlangt hat). Demnach, sofern du vorher noch keine Vollkasko in Anspruch genommen bzw. versichert hast, kannst du diese mit gleichem SFR einstufen lassen. Das ist usus am Markt. Sollte sich dein Versicherer quer stellen geh zu einer anderen Versicherung. Aber informiere dich dann vorher und lass dir nicht einfach eine evb ausstellen.


    Zur zweiten Frage:


    Hier gibt es ebenfalls ene gängige Regel am Markt. Das Faghrzeug darf nicht mehr als 7 Jahre abgemelet sein viel entscheidender ist die Tatsache, dass die SFR ungenutzt nicht mehr als 7 Jahre "herumliegen". Danach verfallen sie. Auch hier gibt es bei den diversen Versicherern unterschidele Details zu beachten. Notfalls als "Trick" kannn man die SFR auch auf ein anderes Fahrzeug anmelden oder aber auf jemanden übertragen, der sie dann weiter nutzt. Hier musst du aber ebenfalls ein paar Dinge beachten, unter anderem die Tatsache, dass manche Versicherer den SFR nicht mehr zurückübertragen lassen. Das gilt dann vorher abzuklären.


    Am besten zu zückst mal das Bedingungswerk (AKB - Allgemeine Kraftfahrzueg Bedingungen) und blätterst darin. Da steht alles drin beschrieben und du hast es aus erster Hand. Falls du die aus deinem Jahr nicht mehr zur Verfügung hast kannst du dir die zu deinem Tarif passenden AKBs zusenden lassen.

    "Ich mag ein nacktes, leichtes Auto haben. Für gemütlich geh ich ins Bett." Tim Schrick