Hallo Leute,
also ich habe folgendes Problem. Die suche hat mich in diesem Thema irgendwie nicht weiter gebracht.
Ich fahre ein 320i Cabrio.
Serienmäßig waren bei mir Xenonscheinwerfer verbaut. Diese waren ja natürlich auch im Straßenverkehr freigegeben.
Jetzt ist es so, dass mein Vorbesizter diese durch Angel-Eyes Scheinwerfer mit Xenon LOOK Linsen ersetzt hat.
Nun habe ich mir über e-bay einen Satz Xenon-Scheinwerfer ersteigert, welche allerdings keine BMW Werksproduktion sind. Es handelt sich um DEPO Scheinwerfer.
Beim Einbau der neuen Scheinwerfer habe ich irgendwie festgestellt, dass die Scheinwerfer die selben sind wie ich sie habe, nur ganz klar haben die neuen Xenon Brenner, Steuergerät, elektrische Leuchtweitenregulierung etc.
Daraufhin habe ich Rücksprache mit dem Händler gehalten, weil ich davon ausging dass es wirkliche Xenonscheinwerfer sind und nicht, dass Xenon hier nachträglich angebaut wurde. In der Auktion hat der Händler nämlich vermerkt dass en E-Prüfzeichen besteht.
Auf die Frage der TüV-Eintragung hat er nun wie folgt geantwortet.
Zitat:
"Die Xenon „Angel – Eyes“ Scheinwerfer sind, wie auch die Orig. BMW Xenonscheinwerfer mit einem E-Prüfzeichen versehen.
Das E-Prüfzeichen bezieht sich auch die Scheinwerfer und nicht auf das Fahrzeug, denn dieses ist nur gültig, wenn das Fahrzeug bereits serienmäßig mit Xenonscheinwerfern ausgestattet ist und man auf Xenon „Angel - Eyes“ Scheinwerfer umrüsten möchte!
Für Fahrzeuge, die werkseitig ohne Xenonscheinwerfer ausgeliefert wurden, haben i.d.R. keine Scheinwerferreinigungsanlage und keine elektr. Leutweitenregelung.
Die Xenonscheinwerfer können am Fahrzeug verbaut werden und man kann i.d.R. ohne Probleme damit fahren. Sollten Sie Xenonscheinwerfer beim TÜV eintragen lassen, sollten Sie diese beiden Sachen jedoch nachrüsten.
Hoffe, dass ich nun all Ihre Fragen beantworten konnte!"
Ist das jetzt soweit korrekt? Also kann ich mit diesen Scheinwerfern ohne weiteres eine TüV-Eintragung erhalten?
Das würde ja heißen, dass ich mir ein Xenon-kit zulegen kann und es wohl zugelassen ist, wenn das Fahrzeug alle weiteren maßnahmen wie swra elwr besitzt?
Wenn das nicht der Fall ist, werde ich von meinem Rückgaberecht gebrauch machen müssen.
Vielen Dank!