Wegfall der Abgasuntersuchungsplakette ab 2010
Mit der 41. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
hat der Gesetzgeber zum 01.01.2010 den Wegfall der Abgasuntersuchungsplakette
(AU) am vorderen Kennzeichen festgelegt.
Ab dem 01.01.2010 wird die Abgasuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung
zum Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO. Die erfolgreiche
Umweltverträglichkeitsprüfung wird dann zur Voraussetzung für das Bestehen der
Hauptuntersuchung. Dies bedeutet auch, dass die AU – Plakette ab dem 01.01.2010
keine rechtliche Bedeutung mehr hat und auch nicht mehr verklebt wird. Die
bestandene Umweltverträglichkeitsprüfung wird dann durch die HU – Plakette
dokumentiert. Die Beurkundung der bestandenen Abgasuntersuchung erfolgt
ausschließlich auf der Prüfbescheinigung anhand eines neuen Siegels, das mittels
Prägezange mit der Betriebsnummer des anerkannten AU-Betriebes versehen wird.
[Blockierte Grafik: http://img5.imagebanana.com/img/7uym8jd4/Zuschneiden_6.jpg]
Das AU-Nachweissiegel signalisiert ab 2010 die normgerechte Abgasuntersuchung.
Die Vorschriftsmäßigkeit (Emission und Verkehrssicherheit) wird nur noch mit der
HU-Plakette und dem HU-Bericht bescheinigt wird. Mit einem Dokumentenbindesiegel
werden HU- und AU-Prüfnachweis verbunden.
Die abgelaufene, alte AU-Plakette darf nach Zuteilung der neuen HU/AU-Plakette am
hinteren Kennzeichen nicht am vorderen Kennzeichen verbleiben. Vielmehr wird die
AU-Plakette entfernt und die Reste mit einer weißen, runden, reflektierenden
"Reparaturplakette" überklebt.
[Blockierte Grafik: http://img5.imagebanana.com/img/wtwwu058/Zuschneiden_8.jpg]