• Zitat


    Kleiner tipp, lass die einfach US-TFL programmieren, dann leuchtet bei zündungein dein fernlicht mit 40%, sieht viel besser aus...

    das sieht bestimmt top aus, wenn nur das fernlicht leuchtet.


    aber gibt es irgendwelche nachteile wenn man auf US-TFL umcodiert?

  • Es ist eine orginale BMW-Funktion, was sollte daran nachteilig sein?


    Mir ist kein Nachteil bekannt. Und ich denke auch nicht dass es einen gibt


    Es kann hierbei natürlich zu erhöhtem verschleiss deiner Fernlichtbirnen kommen, sofern du aber Xenon hast wirst du das erst merken wenn die Dinger ausfallen.

  • Fahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern haben noch eine H7-Lampe zur Unterstützung dabei (Lichthube usw.). Vermute mal, das dann beim US-TFL nur diese gedimmt ist.

  • gibts jemanden hier im forum nähe köln/düsseldorf der das us-tfl codieren kann?


    leuchten die blinker eigentlich auch noch gedimmt, oder nur das fernlicht?
    ich würde gerne das nur das fernlicht leuchtet


    gruss

  • Ich brauche das züdungs plus für das modul was bei den tagfahrlichtern dabei ist
    Schalt- Modul für Tagfahr- und Standlichtschaltung
    Tagfahrlicht dimmt bei Abblendlicht auf Standlichthelligkeit zurück
    deswegen das zündungs plus


    Kleiner tipp, lass die einfach US-TFL programmieren, dann leuchtet bei zündungein dein fernlicht mit 40%, sieht viel besser aus...


    ist beim tüv net erlaubt also fällt diese option schon mal raus


    Wenn Du diese Leuchten ned in richtiger Höhe, Entfernung voneinander und der Einbau ned nach Vorschrift vollzogen wurde, dann darfst Du die beim TÜV gleich wieder ausbauen.


    Des US TFL fällt unter diese Bestimmungen die es voll erfüllt und was noch auffällig ist, ohne technische Veränderungen geht es beim E38 erst ab 09/95 :thumbsup:



    Gruss Straubinger

  • Gedimmte Fernlichtscheinwerfer sind in D nur dann offiziell als Tagfahrlicht (im originalen Scheinwerfer) zulässig, wenn die Scheinwerfer über dem E-Prüfzeichen einen "RL"-Stempel (daytime running lamps nach ECE-R 87) aufweisen.
    Bei meinen steht "PL" - daher nicht zugelassen.


    Ob das nun der findige TüVer oder die Rennleitung bemängelt, ist eine andere Frage.
    HIER komme ich zumindest so nicht durch die HU.


    Dauerlicht im Blinker ("Sidemark") ist nach StVO auch nicht zulässig.