Vielleicht hilft Dir das ein wenig weiter:
"Ermittlung des mindestens erforderlichen Tragfähigkeitsindex:
Ist der Tragfähigkeitsindex am Reifen geriner als in den Fahrzeugpapieren eingetragen, so gilt: Der erforderliche Tragfähigkeitsindex muss der zulässigen Achslast entsprechen, er errechnet sich demnach unabhängig von dem im Fahrzeugschein eingetragenen Lastindex wie folgt:
höchste Achslast / 2 -> Tragfähigkeitsindex
Beispiel: Ziff. 16 (Feld 7.2/8.2 in neuer ZB I): 1030 kg, Ziff. 20/21(Feld 15.1/15.2 in neuer ZB I): 195/65R15 91 V
Berechnung des mindestens erforderlichen Tragfähigkeitsindex:
1030 kg / 2 = 515 kg
-> "85" ist also ausreichend!
Zu beachten ist, dass bei Geschwindigkeiten über 210 km/h Tragfähigkeitsabschläge berücksichtigt werden müssen. "