Müssen die Felgen eingetragen werden?

  • Hallo,


    ich habe am Freitag einen weiteren E46 gekauft, eine 320i Limousine in Schwarz mit Lederaustattung, Xenon und einer LPG-Gasanlage.
    Auf dem Fahrzeug sind original BMW Felgen, Styling 32 montiert, vorne in 225/40R18 und hinten 255/35R18, der Zustand ist soweit ok, eine hat einen Kratzer vom Bordstein abbekommen, alle anderen sind soweit ok. Nur sind keine Papiere dabei gewesen, und mit der aktuellen Zulassung kenne ich mich nicht aus.


    Im ehemaligen Fahrzeugschein stehen nur die 205er 16 Zoll drin, das soll soweit ich weiß in Ordnung sein, da sowiso im neuen Fahrzeugschein nur noch die Mindestgröße eingetragen wird. Im ehemaligen Fahrzeugbrief und dem aktuellen Datenblatt zum Fahrzeug ist die Größe jedoch aufgeführt.


    Jetzt zu meiner Frage, was brauche ich noch für die Felgen um sie vorschriftsmäßig fahren zu dürfen? Der Vorbesitzer war der Meinung dass nichts weiter benötigt wird weil es Original BMW Felgen sind.


    Ich hoffe dass mir dabei jemand weiterhelfen kann.


    Grüße und noch einen schönen Sonntag :rolleyes:

  • Dann brauch da nichts eingetragen zu werden! Wenn's auf dem alten FZG-Schein eingetragen ist, würd ich den einfach immer im Auto behalten, falls irgendwas sein sollte oder so.. Oder wenn du dir ganz sicher sein möchtest, dann frag einfach bei BMW nach :)

  • Ansonsten fährst du zu BMW und lässt dir eine Freigabe ausdrucken, welche du dir dann ins Fzg. legst!
    Die Styling 32 sind zwar ohne Probleme für E46 freigegeben, nur steht halt in den neuen Fzg. Scheinen
    kaum noch was drin und wenn du da nen' Beamten mit nicht so viel Ahnung erwischst ... Naja :whistling: