Turbolader defekt. Ärger bez. der Gewährleistung

  • Hallo!
    Ich habe mir vor einer Woche einen BMW 320d von privat gekauft. Bei dem Wagen wurde vor einem halben Jahr der Turbolader erneuert. Nun macht die Turbine Heulgeräusche. Habe das von 2 Werkstätten prüfen lassen, mit dem Ergebnis das der Lader defekt sei.
    Das Problem ist nun folgendes:
    Der Lader wurde vom Vorbesitzer über einen freien Ersatzteilehändler besorgt und in einer Autowerkstatt eingebaut. Habe eine Rechnung über den Lader vom Ersatzteilehändler und eine Rechnung von der Werkstatt über den Einbau.
    Der Ersatzteilehändler möchte den Lader einschicken. Dort wird dieser erstmal überprüft.
    Wer haftet nun für diesen defekt bzw. wer trägt die Kosten?


    Gruß Bernd

  • Gleiches Problem habe ich aktuell mit Antriebswellen der Firma ERA Benelux. Sie wurden geliefert, bei BMW eingebaut und nach 250 km Fahrstrecke waren beide undicht. Es wurde mir wieder Ersatz geliefert, aber auf den Einbau/Ausbaukosten bleibe ich bisher sitzen. Auch hier wäre meine Frage wie es mit Erstattung der Werkstattkosten (550€) aussieht.

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  • Hier das klassische Problem wenn man nicht alles aus einer Hand machen lässt.
    Wichtig wäre zu wissen was in der AGB's der Lieferanten steht und was ihr abmacht beim Kauf eines solchen Teils.


    Der Werkstatt (egal ob freier oder BMW-Werkstatt) hat eine reine Dienstleistung erbracht und auch erfühlt, denen ist nichts vorzuweisen. Die stellen für ihre Arbeit zurecht eine Rechnung und wenn nochmal, dann auch die 2. Rechnung.


    Der Lieferant verkauft ein nicht funktionierendes Teil, das hat nix mit dem Einbau zu tun, ersatzpflichtig ist also (nur?) das verkaufte nicht funktionierende (defekte) Teil.


    Was wäre wenn ihr die Teile selbst eingebaut hättet, würdet ihr dann auch vom Lieferant eine Vergütung der Arbeitszeit erwarten und wenn ja wieviel pro Stunde und wieviel Stunden?
    Bekanntlich rechnet jeder Werkstatt ein wenig anders.



    Wie oben schon geschrieben, das durchlesen der AGB's kann da Abhilfe schaffen.
    Und nächstes mal beim Kauf schriftlich bestätigen lassen das beim Fehler im Produkt, das Ein- und Ausbauen neben den Austausch auch vergütet wird.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Kommt immer darauf an. Wenn die Werkstatt beispielsweise einen Turbolader fehlerhaft einbaut(z.B. System vorher nicht gereinigt) dann muss die Werkstatt dafür immer gerade stehen. Auch wenn diese das Neuteil nicht gesorgt haben. Stellt sich aber ein Materialfehler heraus, so muss der Ersatzteilehändler bzw. der Hersteller dafür haften. Wichtig ist immer, dass ein Ersatzteil von einer Werkstatt eingebaut wird und nicht von privat.
    In meinem Fall ist das so, dass die Werkstatt den Turbo ausbaut und an den Lieferanten einschickt. Ich gehe mal stark davon aus, dass diese Werkstatt das komplette System(Ladeluftkühler, Ölleitungen usw.) nicht richtig gereinigt hat.


    Gruß

  • Dann musst du das nachweisen nd wenn das dann bestaätigt wird liegt es in deinem Fall nicht an ein defekte Turbolader, sondern hat der Werkstatt seine Dienbstleistung (Aus- und Einbau der Turbolader) nicht richtig ausgeführt.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)