Frage bezüglich komplett AE-Scheinwerfer

  • Hallo an Alle,


    ich habe mal eine Frage bezüglich kompletten Angel Eye-Scheinwerfern.
    Und zwar habe ich vor einiger Zeit mal welche bei mir eingebaut. Es sind gelbe AEs, die Scheinwerfer im Xenon Look und habe ein VFL (hab hier auch einen eigenen Thread dazu)


    Meine Frage ist, ob die AEs bei solchen Lomplettscheinwerfern von selbst angehen sollten (bei Motorstart)?
    Da ich zum Entschluss gekommen bin, dass ich immer mit Park bzw Standlicht fahren muss, damit die Teile leuchten und das etwas suboptimal ist, da dann meine LED Rückleuchten teils leuchten und das andere irritieren kann.


    Möchte nur ungern andere gefährden ... das ist es mir nicht umbedingt wert, aber nutzen wollte ich sie schon.


    Außerdem ist es möglich die Farbe der AEs noch zu ändern?


    MfG
    Gimata

    Mit freundlichen Grüßen aus BW ^^


    Gimata


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  • Die Farbe kannst du nicht ändern und ich glaub auch dass es vom Hersteller so gewollt ist das die AE erst bei Standlicht leuchten

  • Die AE *Angel Eye's* (für alle die wie ich erstmal überlegt haben was für einen Schmarren der Thread-Ersteller hier meint) , sind nicht farbmodifizierbar und können auch nicht ohne Zusatzsteuergeräte deinen Wünschen entsprechend geschalten werden.
    Im übrigen entsprechen sie nicht den Anforderungen an TFL und sind hierfür nicht erlaubt.
    Es würde ein erlöschen der Betriebserlaubnis folgen.
    Zufälligerweise sind die Angel Eye's als Standlichtersatz oder Zusatzstandlicht zu verwenden und dürfen nicht alleine betrieben werden.


    Fahrbetrieb mit Standlicht ist im übrigen ebenfalls nicht zulässig, der Name ist hier Programm.

  • ma ganz ehrlich mich hat noch nie einer angehalten wegen fahren mit standlicht 8|
    hab auch us tfl codiert und bin auch schon an ettlichen kontrollen vorbei ohne ein wort darüber


    @ gimata vllt kannste bei deinem model ja die angel eyes als tfl (tag fahr licht) codieren lassen :)

  • d.h. dann wieder ich darf also mit abblendlicht oder ohne fahren aber net mit standlicht das kostet dann wieder......das ist halt deutschland ...

  • Ist auch nicht richtig.


    NEU!! zugelassene Fahrzeuge müssen seit 2011 mit TFL ausgestattet sein, Fahrzeuge die vor dem 1.1.2011 zugelassen wurden und nicht über TFL verfügen sind mittels Bestandsschutz von dieser Regel ausgenommen.
    Auch gibt / gab es Sondergenehmigungen mittels derer auch Fahrzeuger neuer 1.1.2011 ohne TFL zugelassen worden konnten.


    Was die Nachcodierung angeht.


    Nein, geht nicht ohne zusätzliche Hardware, komm nicht auf den Namen von dem Licht-Modul dass so toll sein soll. Wobei ich auch da nicht weis ob es die Schaltung nur Standlicht vorne kann.