Probleme mit Gebrauchtwagengarantie

  • Nabend Jungens,


    wie die Überschrift schon sagt, habe ich Probleme mit meiner Gebrauchtwagengarantie!
    Und zwar leuchtete letztens beim Fahren plötzlich die ABS - Hanbremsen und ASC Lampe ..... Der ABS Sensor hinten rechts war kaputt!
    Habe dann bei meiner Garantieversicherung angerufen, wo man mir sagte, ich solle in die Werkstatt fahren, die sollen den Fehlerspeicher auslesen und sich dann mit denen in Verbindung setzen! Gesagt, getan ..... Bin dann zur Werkstatt, habe das so weitergegeben und habe auch gleich nen Termin bekommen, zu dem ich meine Freundin geschickt habe, da ich arbeiten musste!


    Als meine Freundin nach der Reperatur wiederkam, sagte Sie, dass die aus der Werkstatt sagten, dass ich bei der Garantieversicherung anrufen muss um das mit denen zu klären! Als ich das gemacht habe, sagte der gute Mann am Telefon mir, dass man mir ja gesagt hätte, dass die Werkstatt sich VOR der Reperatur mit denen in Verbindung setzen musste (was ich ja weitergegeben habe, nur leider hat es die Werkstatt nicht gemacht) und ich nun keinen Anspruch mehr auf Leistungen habe!


    Kennt sich da evtl. jemand mit der Rechtslage aus, oder weiß wie ich mich nun zu verhalten habe?


    Ich hoffe, dass die Situation einigermaßen verständlich ist, da das Ganze doch etwas verwirrend ist :)


    Danke schonmal!

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat die Werkstatt einfach mal feucht fröhlich angefangen rumzureparieren, ohne sich die "Freigabe zur Kostenübernahme" von der Garantieversicherung abzuholen.


    Entweder hat also deine Freundin die Werkstatt diesbezüglich nicht hinreichend instruiert, oder die Werkstatt hat sich aktiv geweigert das zu tun.


    So wie ich das sehe, liegt jetzt entweder die Schuld bei deiner Freundin, oder bei der Werkstatt. Die Garantieversicherung hat sich zwar hirnrissig und äußerst kundenunfreundlich verhalten, was aber nicht unüblich ist, da sie hier prinzipiell auch im Recht sind.

  • Genau so war es auch, also die Schuld wird nicht bei meiner Freundin liegen, da ich der Werkstatt ja beim Fehlerspeicherauslesen persönlich gesagt habe, dass die sich mit der Garantieversicherung in Verbindung setzen sollen und da haben die mir gesagt, dass die Dies auch tun werden!

  • Nun, wenn sich die Werkstatt tatsächlich aktiv geweigert hat sich diese Freigabe einzuholen und einfach wie gesagt feucht fröhlich losgefrickelt hat, trifft diese auch die Schuld. Tja, leider ist Recht haben und Recht bekommen bekanntermaßen zweierlei, weshalb du wohl also in Diskussion mit der Werkstatt treten musst.


    Sofern sich da kein Konsens abzeichnet, wird dir wohl also nichts übrib bleiben als sie auf Kostenübernahme zu verklagen. Wenn du eine Zahlung der Rechnung vornimmst, bzw. in Erwägung ziehst, dann zahle auf jeden Fall "unter Vorbehalt".

  • Hm, wo ist jetzt das Problem?


    Hol dein Auto wieder ab wenns fertig repariert ist und sag denen das Geld bekommen sie von deiner Versicherung da, wenn die es verpeilen da vorher nachzufragen obowohl du sie darauf hingewiesen hast, dann ist das deren Bier und sie können schauen wie sie an ihr Geld kommen.


  • Hm, wo ist jetzt das Problem?


    Hol dein Auto wieder ab wenns fertig repariert ist und sag denen das Geld bekommen sie von deiner Versicherung da, wenn die es verpeilen da vorher nachzufragen obowohl du sie darauf hingewiesen hast, dann ist das deren Bier und sie können schauen wie sie an ihr Geld kommen.


    So einfach ist das leider nicht. Man kann sich nicht einfach weigern zu zahlen und dann das Auto mitnehmen... Zumindestens wird es vermutlich erstmal einen Haufen Stress geben.

  • Nunja, meine Freundin hat direkt nach der Reperatur das Geld aufn Tisch gelegt! War heute in der Werkstatt, welche sich jetzt mit der Garantieversicherung in Verbindung setzen will, um alles zu klären!
    Jetzt hilft nur abwarten :)