
Muss ein nachgerüstetes M3 lenkrad vom TüV abgenommen werden?
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Ist ja eigentlich ein original Teil, sollte also nicht notwenidig sein, kann aber auch wegen des Airbags anders aussehen.
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nein muss es nicht, denn das M-Lenkrad gabs auch im normalen E46 als Extra zum M-Paket zu bestellen
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Dann brauche ich den S54 ja auch nicht eintragen lassen, gabs ja Serie im E46...
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Dann brauche ich den S54 ja auch nicht eintragen lassen, gabs ja Serie im E46...
Das ist ja ein Vergleich mit Äpfel vs. Birnen.. Ein Motor ist ja etwas komplett anderes, dazu müsste alles weitere am FZG geändert werden UND der Schein umgeschrieben werden..
Außerdem, einen S54 Motor gibt es nicht im Zubehörpaket von einem 318Ci, den M-Lenker schon!Muss nicht eingetragen werden.
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Ok danke euch
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Möchte aber noch zu bedenken geben, dass du nach deutschem Recht Airbags nicht demontieren darfst.
Würde es dumm laufen und bei einem Unfall löst der Airbag nicht aus hast du ein Auto ohne Zulassung gefahren. Ob deine Lenkrad/Airbag Kombi von dir verbaut worden ist oder von BMW lässt sich nachvollziehen.
Mir ist klar, dass trotzdem viele ein //M Lenkrad mit Airbag kaufen und es selbst verbauen. Wollte dich nur darauf hinweisen. -
Zitat
Möchte aber noch zu bedenken geben, dass du nach deutschem Recht Airbags nicht demontieren darfst.
Darf allerdings mittlerweile fast jede freie Werkstatt. Sollte also kein Problem sein, auch beim Unfall nicht.
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Hat sich da an der Rechtslage etwas geändert? Eigentlich darf man den doch nur mit spezieller Ausbildung einbauen.
Zudem darf dieser auch nur an Personen mit einer solchen Ausbildung verkauft werden und nicht an Privatpersonen. Der Versand muss zudem in einem speziellen Käfig erfolgen.