320i Touring - passt das Preis-Leistungsverhältnis?!

  • Hallo, ich habe vor mir nach Jahren der Abstinenz und mehreren Fehlgriffen wieder einen 6-Zylinder zuzulegen. Mein Budget habe ich mir auf 7000€ begrenzt.


    Habe auch schon einen gefunden. Da ich mich nur mit den alten E30 und E36 ein wenig auskenne, wollte ich eure Meinung zum Preis-Leistungsverhältnis des folgenden E46 hören:


    Bj. 05/2000, 320i Touring, 190.000 km, schwarz, 8-fach bereift, 2 Vorbesitzer, Innenlichtpaket, Klimaautomatik, Sitzheizung. Kosten soll das Fahrzeug etwa 6500 Euro. Möglicherweise etwas weniger. Langstreckenfahrzeug. Die bekannten Macken muss ich bei einer Besichtigung prüfen. Ich fahre im Jahr maximal 15.000km.


    Ist der Preis bei dem km-Stand und Modell i.O.? Könnten demnächst größere Reparaturen auf mich zu kommen? Besteht bei diesem Modell das "Hinterachsproblem"? Welche Tipps könnt Ihr mir geben?

  • Hinterachsproblem ist behoben bei dem Baujahr. Mir wären allerdings 200.000 KM zu viel.



    BTW: Willkommen im Forum.

  • Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte die hohe Laufleistung ist bei einem 6-Zylinder nicht ganz so tragisch. Ist denn ab 200.000 km mit höheren Reparaturen zu rechnen? Was könnte denn passieren?

  • Na ja am Motor wahrscheinlich weniger, eher andere "Begleiterscheinungen": Stoßdämpfer, Kupplung, Radlager etc...

  • Hm, ok. Bei einem Privatkauf sollte ich diese Dinge sicherlich besonders beachten. Wie siehts denn aber aus, wenn ich den Wagen bei einem Händler kaufe? Muss der nich 1 Jahr Gewährleistung geben? Sind nicht alle KFZ-Händler dazu verpflichtet?

  • Ja schon, jedoch Gewährleistungsansprüche hast du nur auf Schäden die beim Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren davon ausgeschlossen sind Verschleißteile. Weiters kannst du eine Gewährleistung auch nur dann geltend machen wenn der eigentliche Vertragsinhalt bzw. vorrausgesetzte Zustand des Gutes nicht erfüllt wurden.


    Rost wäre da eine Möglichkeit - muss nicht aufgeschrieben sein - sowas setzt man voraus das es keinen gibt.


    Licht - muss in Ordnung gebracht werden da du das voraussetzen kannst.


    Wenn nach einem halben Jahr die Kupplung flöten geht liegt bei dir die Beweispflicht das der Schaden beim Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.


    Nicht verwechseln:


    - Gewährleistung: Zeitpunkt bezogen (Im Gesetz geregelt somit zwingendes Recht)
    - Garantie: Zeitraum bezogen (Vertragliche Vereinbarung - nachgiebiges Recht)


    lg DarkBlue

    Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.

  • Das war mir nicht klar. Danke für die Einführung!! Es scheint wirklich besser zu sein ein paar Euro draufzulegen und so vielleicht etwas weniger Ärger zu haben.