Ist das wirklich nur ein Blechschaden?????

  • na ja ich hab ja den Kostenvoranschlag von BMW und auch die Rechnung gesehen. Es wurde halt ganz langsam rückwärts gefahren mit dem Feuerwehrauto und das Metallgestell wo die Rücklichter beim LKW sind schrammte halt über die Motorhaube bis zum Kotflügel. Ich sehe halt auf der Rechnung keine Kosten für rahmenvermessung oder ähnliches, und wenn der bei BMW repariert worden ist gehe ich davon aus, dass die wenn Sie den Schaden begutachtet hatten sagen konnten nur die Teile kaputt oder vllt Rahmenschaden aber dann wäre der ja vermessen worden oder änliches.


    Davon gehe ich aus ja. Denke da ist BMW recht gründlich,grade wenn die Versicherung zahlt ^^ sorry,aber hab die Erfahrung eben so gemacht ;)

  • Kein Ding, war anfangs auch sehr verunsichert als ich das gehört habe. Er hätte es ja ned mal angeben müssen da es ein Blechschaden ist und diese sind ja nicht meldepflichtig beim Autokauf.

    Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann.

  • Kein Ding, war anfangs auch sehr verunsichert als ich das gehört habe. Er hätte es ja ned mal angeben müssen da es ein Blechschaden ist und diese sind ja nicht meldepflichtig beim Autokauf.


    Ein Blechschaden ist genauso als Unfall zu werten. Und den Wagen, der einen Blechschaden hat(te), als unfallfrei angeboten wird, ist das Betrug!


    Ich denke anhand des Bildes und der Schilderung des Unfallherganges, dass es sich um einen Blechschaden handelt.

  • Also mir hatte mein Rechtsanwalt gesagt Blechschäden müssen nicht mehr angegeben werden nur Schäden die tragende Teile betreffen, also wenn nur Teile(Kotflügel oder Motorhaube) oder ähnliches getauscht werden muss das nicht mehr angegeben werden.

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  • Jungs... Reparierte Schäden müssen beim Wiederverkauf nur dann angegeben werden, wenn "eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur" erfolgt ist. Denn dann gilt das Fahrzeug als Unfallwagen.

  • Jungs... Reparierte Schäden müssen beim Wiederverkauf nur dann angegeben werden, wenn "eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur" erfolgt ist. Denn dann gilt das Fahrzeug als Unfallwagen.

    Hab ich doch gesagt :) nur nicht die richtigen Worte gefunden :)

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