Felgen/Reifenkombination eintragungspflichtig?

  • Hi,


    eine allgemeine Frage bzgl. Felgen/Reifenkombinationen:
    Im Fahrzeugschein steht unter dem Punkten 15.1 und 15.2 die Reifengröße 205/55R16 91V. Derzeit sind auf meinem E46 allerdings keine originalen 16" Felgen mit dieser Bereifung montiert, sondern (habe ich einem anderen Thread entnommen) BMW M 135 18" Leichtmetallräder (Bild hier --> Hallo aus Frankfurt am Main ) mit Mischbereifung (vorne 225/40 ZR18 92Y / hinten: 255/35 ZR18 94W).


    Die Frage wäre nun, ob ich die Felgen/Reifenkombi eintragen lassen muss oder nur die fahren darf, die im Fahrzeugschein steht? Gibt es vielleicht - sogar hier im Forum?! - eine Aufstellung, welche Kombinationen ab Werk gefahren werden dürfen?


    Im Fahrzeugbrief, in der Spalte 'K', ist zwar irgend ein wirres Zeug eingetragen - ein Bekannter meinte hieraus kann man erkennen, was auf dem Auto zugelassen ist - aber das kann ja kein Mensch entkrypten...


    Danke euch!

    [align=center]Lieber sechs Zylinder als vier Kinder :thumbup:

  • Das ist ja schon mal super!


    Ist Mischbereifung "Pflicht" oder kann ich mir das quasi "frei" zusammenstellen - absehen davon, dass es besser aussieht? Gibts irgendwo eine Aufstellung, welche Reifen ich auf den Felgen fahren darf?


    Danke nochmals! ;)

    [align=center]Lieber sechs Zylinder als vier Kinder :thumbup:

  • Da ich zufällig :) TÜV Beschäftigter bin:


    Nur weil die 18Zoll im BMW Umrüstkatalog aufgeführt sind, heisst das NICHT, das sie nicht
    eingetragen bzw. vorgeführt werden müssen.


    Die orig. 18Zoll (z.B. V-Speiche 72) sind für den e46 genehmigt, ausschlagend hierbei ist jedoch,
    was explizit in der Fahrzeug ABE bzw. EG Typgenehmigung Deines 3ers drinsteht.


    Du darfst nach wie vor alle die orig. BMW Räder ohne Eintrag fahren, die im alten Kfz-Brief stehen.
    Falls Du den alten Kfz-Brief nicht mehr hast, kannst Du an einer TÜV Station Dir einen Ausdruck
    erstellen lassen, welche orig. BMW Rad-/Reifenkombinationen explizit für Deinen 3er freigegeben sind,
    die Du also einfach so fahren kannst. Sind sie nicht in der ABE/EG Genehm. hinterlegt, ist
    zumindest eine Abnahme nach §19.3 StVZO erforderlich.


    Kannst mir ja per PN die Schüsselnr. zu 2.2 (6-8stellig) schreiben, dann schau ich morgen
    im Büro mal nach