Kulanz bei Bremsscheibe?

  • Servus Leutz.


    Hab da mal ne kulanzfrage. Habe mein Wägelchen ja im Dezember 2007 gekauft bei BMW Händler der mir auch ne Gebrauchtwagengarantie gegeben hat.
    Bei der ersten Probefahrt allerdings sah ich schon das die Bremsscheiben schon ne menge rost drauf hatten. Also beim Probefahren merkte ich schon wie das Lenkrad ruckelte und wackelte. sagte ich auch zum Verkäufer, der nur meinte "es ist wegen dem Rost". also gut.
    3 Wochen später nachdem das auto "gewartet" wurde hab ich es in Empfang genommen und bin voller zufriedenheit heimkutschiert. unterwegs fiel mir wieder das ruckeln auf. Bremsscheiben waren frei von Rost, weil ja "gewartet" wurde. TÜV habe ich auch noch neu bekommen.
    Ich also am nächsten Tag wieder angerufen und gefragt was das sei, er meinte das dass auto sich einfahren müsse. also gut auch das habe ich abgekauft.
    jetzt sind wir im april und das ruckeln ist immer noch da. Ich also gestern auf den Prüfstand vom TÜV gefahren und messen lassen. Der meinte wie ich mit den vorderen Bremsscheiben überhaupt TÜV bekommen habe. die hatten eine riesige unwucht.
    Kann ich dies jetzt auf Kulanz gehen lassen? oder auf Kosten von dem Händler/werkstatt? es geht immerhin um mein persönliches risiko falsch die bremse versagt.
    ?(


  • Hi


    Wenn es ein sehr guter Händler ist macht er es auf Kulanz, aber über die Gebrauchtwagengarantie übernimmt es nicht.


    Zu deinem Problem: Bei dir sind die Bremsscheiben verzogen (Seitenschlag).
    Das sind denn neu Scheiben und Beläge fällig, mittlerweile gibt es bei guten BMW Händlern ein Gerät mit dem der Seitenschlag beseitgit werden kann.

  • Mal ganz langsam, das hat nichts mit Garantie und noch weniger mit Kulanz zu tun.


    In deinem Fall greift die Sachmängelhaftung.


    Wichtig, Sachmängelansprüche gelten nur wenn der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Tritt so ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe auf wird in der Regel vom Gesetz vermutet das der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat (bis zum 12.) musst du als Käufer beweisen das der Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat.


    In deinem Fall ist die Sache nach deutschem Recht ganz klar geregelt. Du hast Recht auf kostenlose Nachbesserung. Selbst wenn du keine Garantie abgeschlossen hättest. Dies steht dir in dem Moment von Rechts wegen her zu wenn du ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler kaufst.


    Sollte er dem nicht nachkommen würde ich einen Anwalt zu rate ziehen.


  • Jup gebe dir recht hats vergessen dazu zu schreiben:rolleyes2::D

  • ahaaaa. ja dann ändert sich das ganze ja. gut dieses wort werde ich mir merken. hmm wie kann ich es beweisen? meine einzige zeugin ist meine mutter die bei der probefahrt dabei war. und vor dem kauf hatten wir es ja mit dem händler abgesprochen das dieses problem besteht.

  • so jungs.
    habe das problem endlich gelöst bekommen. Die Bremsscheiben werden ohne Kosten abgedreht damit der Seitenschlag wegkommt. Der Händler hat gelich von selber gesagt das ddie das übernehmen werden. Gut das wird wahrscheinlich nicht viel kosten. aber ne neue Bremsscheibe wäre mir lieber gewesen :D

  • das ist doch mal was.
    bin montag auch beim :) hoffe die sind auch kulant...


    und bremsscheiben kosten nich die welt ;)

  • Moin!


    Wenn man Kunde ist und als solcher wargenommen wird,regelt sich das doch von selbst!?


    Oder?


    Würd mir jedenfalls so gehen.


    Seit 18Jahren Kunde beim gleichen BMW-Händler!


    Gruß