ZitatAlles anzeigenBei einem Haftpflichtschaden und klarer Schligenfrage muss die Versicherung den Gutachter seiner Wahl sowie den Anwalt zahlen.
Den Gutachter der Versicherung kann (und sollte man) ablehnen, da der schließlich dafür bezahlt wird, die Schadenssumme so niedrig wie möglich zu halten.
Ich würde auch, nachdem der Anwalt eingeschaltet ist, die Versicherung anweisen, sämtlichen Briefverkehr ausschließlich mit dem Anwalt zu führen.
Wenn der Anwalt etwas taugt, ist die Sache normalerweise recht schnell vom Tisch.
Im übrigen ist die HUK dafür bekannt, bei solchen Haftpflichtschäden gerne mal die Summe drücken zu wollen.
Ich hatte bis jetzt noch nie probleme mit der huk zum glück ;).
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