Inwiefern ist die US-Blinkerbeleuchtung zulässig - gar nicht???

  • Wollte mal fragen, was die Straßenverkehrsordnung dazu sagt. Finde den look ja extrem cool und würde ihn gern auch bei meinem e46 umsetzen aber weiß halt nicht ob dann die polizei rummeckern kann oder auch der TÜV

  • Ganz einfach: nicht zulässig!


    1. Begrenzungsleuchten (so heißt das Standlicht in der StVZO) muß weiß leuchten
    2. Die Blinker sind auch nur als solches zugelassen und nicht als Begrenzungsleuchten


    Seit ein paar Jahren sind Mängel an der Beleuchtungsanlage auch als schwerwiegender Mangel und damit Grund für das Verweigern der Plakette bei HU eingestuft.

  • Zitat

    Original von Amando
    Ganz einfach: nicht zulässig!


    1. Begrenzungsleuchten (so heißt das Standlicht in der StVZO) muß weiß leuchten
    2. Die Blinker sind auch nur als solches zugelassen und nicht als Begrenzungsleuchten


    Seit ein paar Jahren sind Mängel an der Beleuchtungsanlage auch als schwerwiegender Mangel und damit Grund für das Verweigern der Plakette bei HU eingestuft.


    Das glaube ich dir nicht!


    Unter Bregrnzungsleuchten fallen auch die seitlichen Begrenzungsleuchten, und dort müssen die eindeutig vorne Gelb und hinten Rot sein!!!!


    Desweiteren habe ich bisher noch keinen originalen Standlichter gesehen die weis sind, die sind alle gelblich aber naja.


    Wenn man die Blinker als Standlicht haben möchte dann soll man es machen. Wobei ich dann doch ehr sagen würde das das Tagfahrlicht von den US Modellen doch noch ne Runde schärfer aussieht.


    Aber jeder wie er will.

  • Zitat

    Original von nic101


    Das glaube ich dir nicht!


    Glauben hilft aber nix, das ist Gesetzeslage. Ich empfehle Dir die Lektüre der StVZO.


    Zitat


    Unter Bregrnzungsleuchten fallen auch die seitlichen Begrenzungsleuchten, und dort müssen die eindeutig vorne Gelb und hinten Rot sein!!!!


    Was Du meinst sind Seitenmarkierungsleuchten. Diese müssen allerdings gelb leuchten, es sei denn die hinteren bilden eine Einheit mit den Rückleuchten, dann DÜRFEN sie auch rot leuchten.


    Zitat


    Desweiteren habe ich bisher noch keinen originalen Standlichter gesehen die weis sind, die sind alle gelblich aber naja.


    Nach Deiner Theorie wären Halogenscheinwerfer dann auch net weiß...?!? Weiß heißt erstmal nicht eingefärbt oder gefiltert...


    Zitat


    Wenn man die Blinker als Standlicht haben möchte dann soll man es machen. Wobei ich dann doch ehr sagen würde das das Tagfahrlicht von den US Modellen doch noch ne Runde schärfer aussieht.


    Aber jeder wie er will.


    Die Frage war hier nach der rechtlichen Situation und nicht nach Meinungen und Glauben....




  • :applaus:




    Schieb mal den Regler von deinen Klugsch*****modus wieder zurück in Richtung normal!!!!!


    Is gut du hast Recht ich habe meine Ruhe!

  • Also um das mal zu erwähnen....


    Habe hier ein Satz MHW Blinker mit intigriertem Standlicht(Seitenmakierungsleuchte) in weiß.Und dafür habe ich sogar eine vom TÜV ausgestellte ABE dabei.


    Diese besagt das man das so haben darf allerdings nicht in kombination mit dem Orginalen Strandlicht im Scheinwerfer.Also auch keine Angel Eye´s...sonst nix TÜV ;)

  • Zitat

    Original von nic101
    Schieb mal den Regler von deinen Klugsch*****modus wieder zurück in Richtung normal!!!!!


    Is gut du hast Recht ich habe meine Ruhe!


    Sehr sinnvoll, dafür das ganze nochmal zu quoten... Die ursprüngliche Frage war:


    Zitat


    Wollte mal fragen, was die Straßenverkehrsordnung dazu sagt


    Und genau darauf hab ich mit belegbaren Fakten geantwortet, im Sinne der StVZO. Was Du glaubst oder nicht glaubst, war nicht Inhalt der Fragestellung. Also schalt mal nen Gang zurück bitte. Danke.

  • Zitat

    Original von Taz81er
    Also um das mal zu erwähnen....


    Habe hier ein Satz MHW Blinker mit intigriertem Standlicht(Seitenmakierungsleuchte) in weiß.Und dafür habe ich sogar eine vom TÜV ausgestellte ABE dabei.


    Diese besagt das man das so haben darf allerdings nicht in kombination mit dem Orginalen Strandlicht im Scheinwerfer.Also auch keine Angel Eye´s...sonst nix TÜV ;)


    Schön, hat aber nichts mit dem Thema zu tun. :) Hier gehts um die US-Blinkerfunktion, die man codieren kann. Da leuchten dann die Blinker bei eingeschaltetem Licht permament mit verminderter Helligkeit.


    Was Du hast, sind Blinker mit integriertem Begrenzungslicht - keine Seitenmarkierungsleuchten. Und deshalb leuchten diese, siehe da, in weiß, wie sie es sollen und ich oben geschrieben habe.


    Und diese Blinker haben zudem eine Bauartgenehmigung als Begrenzungsleuchten, im Gegensatz zu den originalen. Das heißt, diese müssten dann neben dem E-Prüfzeichen für Fahrtrichtungsanzeiger ("1", "1a" oder "1b") zusätzlich ein "A" für die Funktion als Begrenzungslicht tragen, was Du auch ganz einfach nachprüfen kannst. Somit, im Zusammenspiel mit der ABE, völlig legal und eintragungsfrei - aber halt nicht so "cool" wie US-Blinkerschaltung... ;)

  • Wollte damit ja auch nur darauf hinweisen das es auch eine andere option gibt bei der man keine Probleme mit dem TÜV oder der Polizei bekommt. :)


  • Was willst du eigentlich? habe geschrieben das du Recht hast und damit is gut! Du ich sage nur der Ton macht die Musik und jetzt is gut mit dem Scheis! Du hast Recht vergess das was ich geschrieben habe und Ende damit!!!!!