Wenn die Daten offline verwahrt werden, nur mit richterlichem Beschluss und triftigen Gründen ausgewertet wird, dann sehe ich da kein Problem.
Es gibt keine rechtliche Grundlage die o.g. als Beispiel genannten Daten länger als wie für die Abrechnung und ggf. noch für die Reklamationszeit zu speichern. Im Gegenteil, das BDSG fordert Datensparsamkeit und die Löschung sofern die Daten nicht mehr Verwendung finden. Und da ist es egal ob die offline gespeichert werden - irgendwie kommt da doch jemand ran - die Daten sind zu löschen - Punkt! Aktuell gibt es ja auch Rechtssprechungen dazu, dass Strafermittlungsbehörden bei verschiedenen Unternehmen Daten angefragt haben, die sie gar nicht haben, weil sie sich ja mal an die Forderung gehalten haben. Da durfte erst der BGH diese Rechtsorganen des Staates darauf hinweisen, dass es keine Verpflichtung zur langfristigen Speicherung gibt
Wie freue ich mich da schon auf den 25.05.2018 und die DSGVO - da wird das Recht auf Vergessen dann auch explizit definiert und kann eingefordert werden.
Icvh muss auch nicht zu allem ne Meinung haben, hab sowieso schon viel zu viele Meinungen über Themen.
Das ist doch nix Schlimmes - wer es nicht lesen mag, muss es ja nicht. Dieser Thread ist ja doch eher politisch orientiert - technisch bin ich ja der Meinung, wäre eine Umrüstung nach dem oben verlinkten Vorgehen möglich.