Hi Leute,
hab folgendes Problem, ich würde mir gerne die originalen LED Rückleuchten einbauen.
Im ETK steht das das LSZ gewechselt werden muss, in der EBA steht aber das nur bei Fahrzeugen vor dem Produktionsdatum 09/01 das LSZ gewechselt werden muss.
Bei Fahrzeugen nach 09/01 wird/kann neu codiert werden.
Ich zitiere mal aus der EBA: "Nach dem Einbau muss die Nachrüstung der LED-Rückleuchten mit DISPlus, MoDiC III oder GT-1 über den Pfad - Nachrüstung - codiert werden."
So was gilt jetzt? Das was in der EBA steht oder doch das was im ETK steht?
Und was kostet so eine umcodierung?
MfG
Max