Beiträge von andreasm1982

    Zitat

    aber sind diese SMED´s Sandlichtringe nicht besser?

    Umweltfreundlicher und vielleicht sogar langlebiger allemal.


    Nachdem ich dieses Video http://www.spiegel.de/video/video-1112211.html heute gesehen hab, verging mir etwas die Lust auf Energiesparlampen, Kaltkathodenröhren und dergleichen ;) Wobei in weißen Kaltkathodenröhren meines Wissens kein giftiges Quecksilber, sondern Kyrpton enthalten ist.


    Aber leider gibts ja für den E46 Facelift keine kompletten Scheinwerfer mit SMD Standlicht. Jedenfalls suche ich schon eine Zeitlang und fand nichts.

    Schade dass damit nur das Intervall selbst zurückgestellt werden kann. Die Lampe Oil Service leuchtet weiterhin. Macht zwar nichts, aber wundert mich. Eines Tages finde ich noch heraus wie man die wegbekommt ;)

    Da ich dort nichts passendes fand, habe ich mich mal umgehört.


    Angefangen beim Kraftfahrt-Bundesamt. Diese gaben mir schonmal einige Informationen zu Beleuchtung allgemein, aber konnten mir keine Infos zu LEDs im Innenraum geben. Denn es wär es nicht ihre Zuständigkeit, ich sollte bei der Zulassungsstelle nachfragen.
    Die Zulassungsstelle war jedoch ganz verwundert darüber, da sie dafür nicht zuständig sei. Ich sollte beim Tüv oder dem Hersteller des Autos nachfragen.


    Angelangt bin ich somit beim Tüv. Dieser teilte mir nun mit :


    • im Innenraum darf man alle Farben benutzen
    • Das einzige was man nicht darf ist, LED Licht während der Fahrt an Stellen verwenden, womit die Gesichter von Fahrer und Beifahrer beleuchtet werden könnten. Damit ist folgendes gemeint: Wenn die LEDs im oberen Bereich des Fahrzeugs in Leuchten installiert sind, die auf das Gesicht gerichtet sind, darf man das nicht. Denn dies behindert durch die Blendwirkung der LEDs die Sicht.
    • Es darf keine Verletzungsgefahr bestehen. Z.B. wenn die Lichter zusätzlich angebracht sind, dürfen diese z.B. nicht abstehen oder scharfe Kanten haben

    Ein Polizist meinte dazu:

    • Solange die LEDs außerhalb des PKW nicht sichtbar sind, ist die Installation von LEDs erlaubt
    • An der Fahrzeugdecke dürfen LEDs auch installiert sein, jedoch muss sichergestellt sein, dass diese wenn der Motor läuft, nicht angeschaltet werden können
    • Bzgl. LEDs in LKWs: Auch hier gilt das gleiche wie für PKWs. Die LKW Fahrer halten sich jedoch oft nicht daran


    Ich schließe somit daraus: Fußraum, Handschuhfach und Kofferraum dürfen problemlos mit LEDs beleuchtet werden. Da dieses Licht nicht nach außen dringt bzw. beim Kofferraum ja nur im Stillstand angeschaltet ist.
    Diese blauen, roten oder andersfarbige Kreuze und sonstige bunte Beleuchtungen in LKWs sind während der Fahrt nicht erlaubt.


    Aber keine Garantie auf die obigen Aussagen. Jeder sollte am besten selbst nachfragen, wenn er Veränderungen am Fahrzeug vornimmt.