Die Formulierung in den Versicherungsbedingungen lautet meist "Haarwild".
Das ist nach dem Bundesjagdgesetz nur haariges Getier, also zB Dammwild, Rotwild, Fuchs und Wildschwein...! Eulen zählen zum Beispiel nicht dazu, obwohl der Schaden am Auto gewaltig sein kann. Schäden durch Pferde, Katzen und Ziegen sind oft nicht versichert, weil zwar behaart, aber nicht wild...
Also kommt die Teilkasko schonmal nicht in Frage bei solch einem Schaden! Wenn man den Halter des Tieres nicht ermitteln kann, bleibt man auf den Kosten sitzen....klingt doof, ist aber so!