Beiträge von DirtyCrow

    Mach nichts bis du dir sicher bist, is im dem Fall wohl die beste Entscheidung.


    Ich geh hierbei allerdings auch mit der vorherrschenden Meinung konform, eine M3 Schürze hat absolut nichts an einem 316 verloren, damit läufst eher Gefahr dich lächerlich zu machen.

    Die spar ich mir so oder so mehr oder minder, ich hatte halt den Kostenvoranschlag bei der BMW Werkstatt machen lassen weil ich auf Gewärleistung gehofft hatte.
    Aber nachdem mein Cousin Mechaniker ist, würden da wohl die Arbeitsstunden recht billig werden.

    Also ist letzten Endes damit zu rechnen, dass er, selbst wenn er den Schaden selbst behebt da solchen Schrott verbaut, dass das ganze in einem Jahr wieder fällig ist?


    Theoretisch wär er ja sogar berechtigt, Gebrauchtteile, die zwar noch intakt aber kurz vorm Exitus sind einzubauen, oder?


    Mir stellt sich die Frage ob es sicht lohnt da lang rumzustreiten und dann dafür das schlechtestmögliche und gerade noch legale zu bekommen oder die Reperatur auf eigene Kosten machen zu lassen und das ganze als Lehrgeld zu verbuchen.

    KEIN!!!! Kundenauftrag!


    Er redet sich halt auf Verschleißteile raus und dass die nicht der Gewährleistungspflicht unterliegen.
    Kommt mir aber halt spanisch vor, dass er sich so bereitwillig erklärt das für 250€ zu machen, da kostet der Querlenker ja schon als Teil mehr.....

    Ja, ist kein Verkauf im Kundenauftrag.


    Soeben hat mir der Verkäufer geantwortet.
    Er behauptet, dass das alles Verschleißteile sind und er damit nicht in der Pflicht ist, sie auf seine Kosten zu reparieren, da Gewährleistung nicht für Verschleißteile gilt.
    Hat mir aber angeboten, die Reparatur zur Hälfte des Preises in seiner Werkstatt durchzuführen.


    Ist er damit im Recht oder versucht er sich nur aus der Nummer rauszukaufen?

    Klasse!


    Ich habe ihm jetzt mal eine Mail geschickt mit dem Kostenvoranschlag der BMW Werkstatt, wenn er binnen drei Tagen nicht darauf reagiert, werde ich ihm das ganze als Einschreiben zukommen lassen.


    Ich wollt nur mal hören, dass ich da überhaupt Möglichkeiten habe bevor ich mich zu Deppen mach :D

    Vielen Dank, der Post hilft mir wirklich.


    Also versteh ich das richtig, dass die Gewährleistungspflicht nicht für Schäden gilt, die schon beim Verkauf bestanden haben?


    Denn das war hierbei ja eindeutig der Fall. Nur hat er es halt verschwiegen und ich es nicht gemerkt. Im Kaufvertrag ist das Fahrzeug allerdings als unbeschädigt mit Ausnahme der Heckschürze deklariert.

    Warum fragst du hier und nicht erstmal deinen Händler? Wenn sich der Händler quer stellt kannst du immernoch fragen ob er im Recht ist. :)


    Wobei das doch eher Verschleißteile sind die du hättest feststellen müßen...oder hast du dir den Gebrauchtwagencheck gespart? :whistling:

    Nun, ich bin momentan grad etwas erschrocken, was so kleine Teile kosten können und wollt mich vorab schon mal informieren.


    Verschleißteile ja, aber wenn mir ein Händler zusichert, den Wagen gecheckt zu haben, muss ich ihm da wohl glauben, ich bin kein Mechaniker, noch schlimmer, ich hab keinen Dunst von Autos, wie soll ich als Laie sowas feststellen können? Dafür gibts ja schließlich Fachleute.