Hast du wenigstens den Rückwärtsgang eingelegt und bist nochmal über das Drecksvieh gefahren?
Beiträge von TomTom37
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§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen:"...(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugsangebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein...."
20 cm über dem Boden und alles passt! Übrigens auch ein guter Anhaltspunkt bei tieferlegung etc... Ist das Kennzeichen dadurch zu niedrig und es kontrolliert dich einer wie ich dann gibt's ne schöne Mängelmeldung und wenn ich noch nen schlechten Tag hab ne Anzeige
Noch Fragen?
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Tja.... Gesetze sind halt da um diese zu beachten........aber wenn er sich an die obigen DInge hält, dürfte es doch kein Problem darstellen.
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Ist das denn überhaupt erlaubt ? Dumm frag ......
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Toller Wagen und super in Schuss.
lg
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Ich habe zwar nicht bis zum Ende gelesen, aber warum möchte man ein 17 jähriges "kind" in einen BMW stecken mit 0,0 Fahrpraxis ?
Fang mit einem Auto an, was 45 - 50 PS hat. Damit kann man zwar ebenso im graben oder am Baum landen, aber diese Autos fahren nicht so schnell.....
Mein erstes Auto war ein Fiat Uno mit 4 5 PS !!!
Und nach meinem 316ti Compact wird ein M3 kommen, das steht schon fest. Obs ein E46 sein wird weiß ich nicht, mal sehen was das Geld dann so macht xD
Der Twingo ist ist ein robustes Fahrzeug. Wenn du damit 1 Jahr lang Fahrpraxis hast, kannst du immernoch auf BMW umsteigen.
Das ist MEINE Meinung und soll nur als Tipp helfen.
lg aus Düren
Ein Wort zum Schluß @ ///eMthusiast....... Du wirst es nicht glauben,aber es gibt Menschen auf dieser Welt, diefinden den Compact schön, es kann nicht jeder DEIN Autoschön finden, also sei mal bitte was offener
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Das fällt wieder zum Thema Jugendsünden und lernen im Leben. Schön sieht er ja aus, aber wenn du ihnnicht im Straßenverkehr bewegen darfst, ists natürlich scheis..e
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Es ist schon besser wenns auf max steht, aber wenns auf der hälfte ist, ist es auch nicht schlimm. Ich wird bei ATU vorbeifahren und denen das sagen, evtl kippen die dann nach.
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Ja , mach das auf jedenfall mal mit der Magnetkarte.
Toller Tip V-Pixel !!!