Servus Gemeinde,
ich such gerade Sommerfelgen und hab dabei die Proline PXN gesehen. Auf der Herstellerseite ist für die Felgen ein
Gutachten und eine ABE vorhanden.
In der ABE steht:
"für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombination ist die Berechtigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemäß §13 Fahrzeugzulassungsverordnung nicht erforderlich"
Im Gutachten ist meine Karre 346L, 77-170KW, für 225/40R18 Reifen aufgeführt.
Wenn also optisch alles passt, nix schleift und übersteht kann ich die ohne Eintragung fahren ? Wär nämlich in grpßer Pro Punkt auf der Liste