Beiträge von Stuntman Mike

    Hallo,
    ich habe zumindest wegen meinem ersten Anliegen die Suchfunktion bemüht, doch nichts gefunden. Gleichzeitig kann ich mir vorstellen, dass folgendes 'Problem' bekannt sein müsste:


    1. Info dazu: Im Fzg-Schein steht im Text zur Eintragung der Eibach-Federn, dass diese mit der serienmäßigen Reifengröße 205/55 R16 geprüft wurden.
    2. Info dazu: Diese Reifen bzw. Rad/Reifenkombination habe ich nicht mehr, jedoch die nächstkleinere Kombi: 195/65 R15 auf 6,5Jx15 ET42 (genau so wie es im Auszug der Betriebserlaubnis meines E46 318Ci steht).
    3. Info dazu: Im Teilegutachten dieser Eibach-Federn steht unter III.2 Rad/Reifenkombinationen die Bemerkung, dass es keine technischen Bedenken gibt gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen.


    Nun, da ich es bevorzuge, dass trotz (weniger) Veränderungen keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen habe ich mit diesen Infos einen Prüfingenieur der Dekra und zwei vom TÜV-Süd aufgesucht, um mich abzusichern.
    Ergebnisse bzw. Aussagen:
    Dekra Prüfingenieur - Okay.
    1. TÜV Prüfingenieur - Nicht okay. Begründung: Streng genommen darf ich nur die Reifengröße fahren, mit der geprüft wurde, also nur die 205er.
    2. TÜV Prüfingenieur - Okay.


    Also ich weiß nicht ?(
    Ich bin an Meinungen und Erfahrungen von Forumsmitgliedern hierzu interessiert.


    Das andere Anliegen ist dieser blaue Zettel von der Edelstahl Sportauspuffanlage, auf dem groß EG-Genehmigung draufsteht. Reicht es diesen 'nur' mitzuführen, weil es steht nirgends drin, dass etwas Abgenommen und Eingetragen werden muss. Das ist auch so eine Frage ich endlich mal stellen wollte^^


    Grüße
    Mike

    Hallo,
    nach einigem gegoogle habe ich keine zufriedenstellende Antwort auf meine Frage gefunden, eben, welche Teile/Anbauteile ein E-Prüfzeichen benötigen.


    Ein Beispiel: Nabendeckel aus dem Zubehörhandel, d.h. nicht original BMW. Die, die ich mir geholt habe weisen kein E-Prüfzeichen auf. Ist das in dem Fall egal, da es sich nicht direkt um ein 'sicherheitsrelevantes Bauteil' handelt oder so ähnlich? Mir ist nicht vollständig klar welche Teile an einem Fahrzeug ein E-Prüfzeichen haben müssen, welche nicht.
    Dass Teile, die mit der Beleuchtung zusammenhängen, sowie Reifen unbedingt ein E-Prüfzeichen aufweisen müssen, um die Betriebserlaubnis zu bewahren ist mir klar. Aber wie schaut es eben bei sowas wie einem
    Nabendeckel aus (?).
    Grüße
    Mike