die Bauteile Freigänigkeit von min...5 mm ...
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Oder auch der berühmte Kuli des Prüfers ![]()
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@Bmw-Felix85
Hast Du das Gewindefahrwerk schon verbaut
. Das muss ja eh auch abgenommen werden. Dann warte bis deine Wunschräder kommen und mache das in einem Abwasch. Und check das dann mit deiner Werkstatt, die sollen den Wagen ordentlich verschränken - dann sehen die genau, wo es eng wird und können Hand anlegen. Ist blöd, wenn der Prüfer Dich deswegen abtreten lässt, weil es irgendwo nicht passt. Beachten solltest Du auch, das nur diese beiden Felgensätze ( also die 17 + 18" Räder die Du beschreibst ) in Verbindung mit dem GW-Fw gefahren werden dürfen und auch eingetragen werden. Jeder neue Felgensatz muss dann wieder Neu abgenommen werden, in Verbindung mit dem GW-Fw.