Mein Tipp wenn du unsicher bist und verständlicherweise der E-Mail Antwort nicht traust - drucke die Rückrufinfo aus (siehe Anhang), gehe zur größtmöglichen BMW Niederlassung in Deiner Nähe und frage mit dem Schreiben und den Fahrzeugpapieren in der Hand höflich um eine verbindliche Auskunft, ob eure Fahrzeuge betroffen sind. Falls die am Servicecounter rumzicken, bittest Du um ein Gespräch mit dem Niederlassungsleiter, falls der nicht im Hause ist (Standardantwort) bittest Du um einen Termin mit ihm. Bleibe höflich aber bestimmt. Falls Dir dann von der anderen Seite des Tisches ein "Ne, ist nicht notwendig bei Ihren Fahrzeugen" entgegen kommt, bittest Du um eine schriftliche Bestätigung mit Angabe der Fahrgestellnummer und einer persönlichen Unterschrift - falls nicht - kommt das Gespräch mit dem NL-Leiter wieder zur Sprache...
Das wäre aus meiner Sicht zwar die Hardcore-Variante aber Sicherheit geht vor und nach den o.g. Erfahrungen mit der ersten Reaktion und dann der Retoure dieser Info traue ich solchen Schnell-Antworten überhaupt nicht!
Ich finde, Du schießt mit Kanonen auf Spatzen 
Wie ich bereits vor 6 Posts schrubbte, kann es so oder so sein - Beide unserer E46 haben das gleiche (Bus-)Lenkrad drinnen.
Wenn die Kollegen am Servicecounter nach einem Blick ins System sagen, es ist keine TA offen, dann ist da auch keine offen.
BMW hat keinen Grund, die RR's zu ignorieren denn, 1.) diese lasten die Werkstatt besser aus und 2.)trägt die Kosten eh der Airbaghersteller.
Zu Deiner Info - ein NL-Leiter hat besseres zu tun als sich mit einem misstrauischen E46-Fahrer rumzuärgern sondern delegiert das an seinen Serviceleiter oder den Leiter der Reparaturannahme.
Es sei denn Du hast noch als Zweitfahrzeug einen relativ neuen 7er und bist Mitglied im "Exclusiv-Club".
Ach ja - meine Cheffin hat gestern erwähnt, das uns die Termine für für den Airbagtausch im Januar/Februar sehr entgegen kommen für die Auslastung der Werkstatt.
In diesen 2 Monaten ist nämlich "Tote Hose" für gewöhnlich.