Wenn sich dein Verdacht bestätigt hast Du gute Karten. Du musst nur im Ernstfall beweisen können, dass das Auto mehr KM drauf hat.
In jedem Fall muss dir dein Händler"Mängelgewährleistung" geben. Da die Kilometer nicht wieder runter gespult werden können, heißt das, dass du entweder den Kaufpreis entsprechend herabsetzen kannst und den Mehrpreis zurückbekommst oder vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Dann bekommst du den Kaufpreis zurück und musst das Auto + ggf. einen Nutzungsersatz an den Händler zurückgeben.
Trifft Deinen Händler ein Verschulden - wofür bei deutlichen Anzeichen einiges spricht, weil er das Problem erkennen muss - kannst Du außerdem Schadensersatz verlangen.
Wie gesagt, wichtig ist vor allem, dass Du die Mehrkilometer nachweisen kannst. Lass also die Untersuchung, soweit möglich, gut dokumentieren. Wenn sich Dein Verdacht bestätigt redest Du am besten erst mal mit Deinem Verkäufer; stellt der sich quer gehe zum Anwalt und mache ihm Feuer unterm Hintern!
Viele Grüße,
Christoph